Sonntag, 10. Oktober 2021

Glosse LXXXIX

Laut „Duden“ bedeutet das Wort Staatsräson den „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung der Rechte des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird“. Ob es wirklich das ist, was die bundesdeutsche Regierungschefin mit ihrem oft wiederholten und vielzitierten Diktum meint, Israels Sicherheit sei Teil der deutschen Staatsräson? Oder verwechselt sie aus notorischer Unbildung bloß raison d’État und raison d’être? Faktisch freilich hat sie Recht: Dem terroristisch-genozidalen Unrechtsstaat Israel beizustehen, verletzt permanent Recht, nämich nicht nur die Rechte Einzelner, sondern auch das Völkerrecht.

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