Donnerstag, 29. September 2016

Das ist das Schöne an einer pluralistischen Gesellschaft: Du darfst darin alles sagen, sogar die Wahrheit. Der Nachteil: Niemand muss zuhören, zustimmen oder gar danach handeln.

Freitag, 23. September 2016

Splitterrichter meiner selbst (II)

 „Du willst immer Recht haben!“ Den Vorwurf habe ich nie verstanden. Was denn sonst? Soll ich Unrecht haben wollen? 

Ich dachte immer, dass wir, wenn wir miteinander reden und uns über etwas verständigen, stets nach der gemeinsamen, verbindlichen Wahrheit streben und deshalb nur das sagen sollen, was wir für wahr halten. Wenn ich etwas, was ich sage, gar nicht für wahr halte, lüge ich. Gewiss, man kann sich irren oder täuschen. Wenn aber das, was einer sagt, immer unter dem Vorbehalt steht, dass es nicht nur falsch sein kann (eben weil Irrtum und Täuschung möglich sind), sondern gar nicht ehrlich gemeint ist, also mit dem Anspruch, wahr zu sein, untergräbt das jede Verständigung und macht sie letztlich unmöglich.
 
Um mir nicht Recht geben zu müssen, sprechen sich manche gegen das Rechthaben überhaupt aus.

Recht zu haben und Recht zu bekommen sei zweierlei, sagt man. Ich habe lange nicht verstanden, dass nicht alle Menschen darauf aus sind, Recht zu haben und darum jemandem Recht zu geben, der Recht hat. Ich habe nicht verstanden, dass es meist nicht darum geht, wer das bessere Argument hat, sondern darum, wer welches Argument vorbringt, wie er es vorbringt und aus welchen anzunehmenden Gründen. Ich dachte immer, wenn ich sage, was ich für wahr halte, werde ich entweder widerlegt oder man stimmt mir zu. So sind die Menschen aber nicht.

Die Menschen geben ein Irrtum nicht auf und nicht zu, nur weil er als solcher erwiesen ist. Für sie besteht das Rechthaben unabhängig davon, ob sie Recht haben oder nicht. Wer ihnen durch sein Argumentieren das Recht verweigert, an ihrem Irrtum festzuhalten als sei es keiner, nimmt ihnen, wenigstens dem Gefühl nach, ihr Recht aufs Rechthaben weg, das, wie gesagt, unabhängig davon gilt, ob sie gerade Recht haben oder nicht. Er will Recht haben, nämlich ihr Recht haben, und das wollen sie nicht zulassen.

Ich dachte immer, dass es in der Verständigung von Mensch mit Mensch primär um Argumente geht und sekundär darum, diese Argumente so zu vermitteln, dass der andere sie versteht. Aber das war falsch. In der Verständigung von Mensch mit Mensch geht es primär um Gefühle (vor allem um das Selbstwertgefühl), sekundär um die Berücksichtigung der Voraussetzungen des Verstehens (Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Zugehörigkeiten, Vorgeschichten usw.) und erst dann, wenn überhaupt, um die Richtigkeit oder Falschheit des Gesagten.

Immer habe ich Menschen vor den Kopf gestoßen, weil ich sagte, was ich für wahr hielt, ohne darauf zu achten, wie es dem Andern mit dieser Wahrheit geht. Kann er mich denn überhaupt richtig verstehen? Mein Bemühen ging zwar immer dahin, mich klar auszudrücken und möglichst wenig vorauszusetzen, aber als Wirkung einer Aussage konnte ich mir immer nur Zustimmung oder den Versuch der Widerlegung vorstellen. Dass das Verständnis einer Äußerung in entscheidender Weise von noch ganz anderem als der Klarheit der Formulierung und der Richtigkeit der Aussage abhängt, war mir nicht bewusst.

Stimmt das? Selbstverständlich kann auch ich formulieren, um anderen zu schmeicheln oder sie zu beleidigen. Aber das schien mir immer eine andere Weise der Rede zu sein, eine die eben nicht auf Verständigung ausgerichtet ist, sondern auf Anerkennung oder Missachtung.

Mittlerweile meine ich, nach vielen schmerzlichen Erfahrungen, verstanden zu haben, dass auf Verständigung ausgerichtete Rede immer eingebettet ist in ein und bestimmt wird von einem Miteinanderreden, bei dem es um Anerkennung geht.

Auch das beste Argument wird keine Zustimmung finden, wenn der, dem man es vorlegt, ihm nicht zustimmen will.

Ich bin, denke ich, durchaus lernfähig, aber bin ich auch charakterlich veränderbar? Ich will immer noch Recht haben. Dass heißt, ich will, dass das, was ich sage, wahr ist, wenn ich es denn sage, um Wahres zu sagen. Wenn ich also ehrlich sein will. Und Ehrlichkeit halte ich immer noch für etwas Erstrebenswertes. Recht haben zu wollen und Recht bekommen zu wollen, das wird man mir also nicht austreiben können. Aber ich bin sehr wohl willens, immer weiter dazuzulernen, wenn es darum geht, dem Anderen nicht das Gefühl zu geben, ihn zu missachten.

Sonntag, 4. September 2016

Fragment über das Gastrecht

Man hält es für normal, den Fremden zu fragen, wer er ist, woher er kommt und was er will. Es ist auch normal, aber nicht so selbstverständlich, wie man glauben möchte. Denn eigentlich verbietet seit unvordenklichen Zeiten das Gastrecht — das zunächst und vor allem ein Recht des Gastes ist, das den Gastgeber verpflichtet —, den Fremden, den man aufnimmt, nach dem zu fragen, was er nicht von sich aus erzählt. Denn das Gastrecht gilt unabhängig davon, wer der Gast ist. Es wird ja nicht vom Gastgeber unter bestimmten Bedingungen gewährt und unter anderen verweigert oder widerrufen. Sondern es ist unbedingtes Recht des Gastes und unbedingte Pflicht des Gastgebers. Sein Bruch ist Verbrechen. Und neugierige Fragen zu stellen, wäre auch eine Infragestellung dieser Unbedingtheit.
Zu sehr hat man sich an die Norm gewöhnt, dass der Fremde eine Identität zu haben und sie anzugeben und nachzuweisen habe. Die gesichert festgestellte Identität gilt gar als Vorbedingung für alles andere. Niemand darf eine falsche Identität angeben oder seine richtige Identität unkenntlich machen. Über falsch und richtig entscheidet dabei beileibe nicht der zu Identifizierende. Wer die Identitätsfeststellung verweigert oder erschwert, wer seine Identität fälscht oder verfälscht, gilt als Normübertreter, der auszuschaffen ist.
Man hat sich, sagte ich, daran gewöhnt, Identifizierungen für normal zu halten, und dies selbstverständlich deshalb, weil man es gewöhnt ist, selbst identifiziert zu werden. Immer wieder wird vom Subjekt (Untertan) gefordert, seine Identität anzugeben, sich als der und der erkennbar zu machen, um berechtigten Zugang zu diesem und jenem zu erhalten. Wer sich wo aufhalten darf, wer worauf Zugriff, wer worauf Anrecht hat, hängt vom korrekten Nachweis einer passenden Identität ab.
Dass der Fremde ein Mensch ist und als solcher bestimmte Bedürfnisse hat, steht außer Frage. Hinzu kommen Bedürfnisse, die jeder Mensch unter bestimmten Umständen haben kann. Jeder bedarf der Nahrung, aber nur der Kranke, Verletzte, Schwache der Pflege. Niemand bedarf einer Identität, um das Recht zu haben, am Leben zu sein, um das Recht zu haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Derlei steht als Menschenrecht jedem von vornherein auch ohne jede staatliche Anerkennung zu und verpflichtet alle anderen dazu, es zu achten.
Es gibt ein Recht darauf, nicht schlecht behandelt zu werdem. Das verpflichtet alle, die Aufnehmenden wie die Aufgenommenen. Aber es gibt kein Recht darauf, über den anderen Bescheid zu wissen. Wissen ist Macht, darum hat jeder das Recht, sich dem Wissen der anderen zu entziehen. Jeder darf nach seinen Handlungen und Unterlassungen beurteilt werden, aber niemand muss eine „Identität“ haben müssen.