In einer Demokratie soll, jedenfalls so die Theorie, die Regierung tun, was das sogenannte Volk will. Die Coronaregimes kehren das um: Nun soll die Bevölkerung gefälligst immer das tun, was die Regierung gerade will. Also etwa zu Hause bleiben, möglichst niemanden treffen, Maske tragen, Abstand halten, nicht gemeinsam singen, kein Feuerwerk veranstalten, sich möglichst oft testen lassen und so weiter und so fort. Ferner unbedingt der Regierung, deren Medien und Experten vertrauen, keinen Abweichlern zuhören, das Maul halten und nicht gegen all die Maßnahmen demonstrieren. Und natürlich vor allem: sich impfen lassen, erst einmal, dann zweimal, dann sogar dreimal, jetzt bald viermal … Dazu werden einige Grundrechte kurzerhand und nachhaltig suspendiert und es wird eine gewaltige Propagandaschlacht geschlagen. Auf allen Kanälen wird die Regierungssicht der Dinge verbreitet und Kritik und Gegenmeinung werden abgewertet, ausgegrenzt und niedergemacht. Auf Dissidenten („Ungeimpfte“) wird unsanfter ausgeübt, sie werden diskriminiert, ausgeschlossen, lächerlich gemacht, verteufelt ― und demnächst, nach Einführung einer Impfpflicht, mit Strafen bedroht. Aber natürlich bestreiten die sich demokratisch legitimiert wähnenden Herrschenden, dass all das irgendwas mit Diktatur zu tun haben könnte.
Nochmals: In einer Demokratie sagt (theoretisch) das Volk der Regierung, was zu tun ist. Die Coronaregimes kehren das um. Das Gegenteil von Demokratie aber nennt man landläufig Diktatur.
Ja, selbstverständlich gibt es auch im demokratischen Rechtsstaat Vorschriften, an die man sich zu halten hat. Allerdings auf der Grundlage von Menschen- und Bürgerrechten, die nicht verhandelbar sind. So dass man gegen Verstöße des Staates gegen solche Abwehrrechte den Staat bei sich selbst verklagen und sogar Recht bekommen kann. Wenn, völlig an der Verfassung vorbei, Gesundheitsschutz zum obersten Staatsziel und zur ersten Bürgerpflicht erklärt wird, existieren solche Rechtsmittel nur noch auf dem Papier. Das zeigt leider auch ein Teil der aktuellen Rechtsprechung.
Ja, selbstverständlich gibt es auch im demokratischen Rechtsstaat Vorschriften, an die man sich zu halten hat. Allerdings auf der Grundlage von Menschen- und Bürgerrechten, die nicht verhandelbar sind. So dass man gegen Verstöße des Staates gegen solche Abwehrrechte den Staat bei sich selbst verklagen und sogar Recht bekommen kann. Wenn, völlig an der Verfassung vorbei, Gesundheitsschutz zum obersten Staatsziel und zur ersten Bürgerpflicht erklärt wird, existieren solche Rechtsmittel nur noch auf dem Papier. Das zeigt leider auch ein Teil der aktuellen Rechtsprechung.
Und ja, selbstverständlich ähnelt manches an der Coronadiktatur überhaupt nicht den vertrauten Modellen: Nazis, Bolschewiken, Miltärjuntas, Ölscheichs. Anderes freilich durchaus. Aber nicht auf Modelle kommt es an, sondern auf reale Kriterien: Befördert staatliches Handeln die Freiheit des Einzelnen und das Wohlergehen aller oder bewirkt er Spaltung und Hetze, gibt es ein gedeihliches Miteinander oder werden die braven Staatstreuen und die ungehorsamen Regierungskritiker gegeneinander ausgespielt, regiert der Staat in Privatsachen hinein oder gängelt er, begünstigt er bestimmte Wirtschaftsunternehmen und schädigt rücksichtslos andere, sorgt er für Chancengleichheit oder erzeugt er Armut, achtet er Würde, Glaubens- und Meinungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger oder nimmt er einseitig Partei?
Wer abstreitet, dass die Coronregimes de facto Diktaturen sind, mag seine Gründe haben. Aber eine Demokratie, in der all das an Einschränkung und Unterdrückung stattfindet, was seit zwei Jahren den Alltag so vieler bestimmt, ist auch nicht viel wert.
Wer abstreitet, dass die Coronregimes de facto Diktaturen sind, mag seine Gründe haben. Aber eine Demokratie, in der all das an Einschränkung und Unterdrückung stattfindet, was seit zwei Jahren den Alltag so vieler bestimmt, ist auch nicht viel wert.
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