Niemand dürfe gegen seinen Willen geimpft werden, heißt es. Und weil niemand gegen seinen Willen geimpft werden dürfe, sei eine Impfpflicht etwas ganz anderes als eine Zwangsimpfung, heißt es. Ersteres stimmt, zweiteres ist falsch. Selbstverständlich liegt staatlicher Zwang nicht erst dann vor, wenn körperliche Gewalt angewandt wird. Schon die Drohung mit Zwangsmaßnahmen (etwa Strafen bei Zuwiderhandlung) ist eine Ausübung von Zwang. Die Staatsgewalt verfügt durchaus über ein differenziertes Instrumentarium, um politischen Willen durchzusetzen, aber letztlich gründet alles auf körperlicher Gewalt: Wer nicht spurt, erhält eine Gelsdtrafe, wer die nicht zahlt, wird gepfändet, wenn es nichts zu pfänden gibt, setzt es womöglich Ersatzfreiheitsstrafe - und in den Knast wird man zur Not mit Gewalt geschleppt. Mag sein, das vorläufig noch keine Impfungen mit direkter physischer Gewaltanwendung stattfinden (von der Körperverletzung des Impfens selbst abgesehen), aber auch dazu könnte sich der Staat jederzeit selbstermächtigen. Und sollte die Verfassung stören, wird sie eben umgeschrieben. Es wäre nicht das erste Mal.
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