Donnerstag, 4. September 2025
Aufgeschnappt (bei Martin Buber)
Notiz zur Zeit (256)
Schreckliche Tefaubilder von den eingestürzten Häusern in Afghanistan und Menschen, die aus den Trümmern Lebende und Tote zu bergen versuchen. Mit bloßen Händen. Zu den Bildern wird gesagt: Es hätten nur Männer gefilmt werden dürfen, das Filmen von Frauen sei in Afghanistan verboten. Zwei Fragen. Erstens, wann hätten je irgendwo Frauen mit bloßen Händen in Trümmern nach Leichen und Überlebenden gegraben? Mir jedenfalls sind solche Tefaubilder nicht bekannt. Frauen stehen meist bloß da und heulen und jammern. Zweitens: In der BRD hat man schon vor Jahren „zur Verbesserung des Persölichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ das upskirting und downblousing verboten: Bestraft soll werden, wer „absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Das ist geschlechtsneutral formuliert, was aber lächerlich ist, denn Beschwerden von Männern, die von Frauen oder Schwulen „unbefugt“ behelligt worden wären, waren nie Thema. (Vgl. auch „dick pics“.) Auch in Österreich ist im entsprechenden Gesetz ausdrücklich die „weibliche Brust“ aufgeführt. Beide Gesetze sind also ein eklatanter Verstoß gegen die Rechtsgleichheit von Mann und Frau! Wie auch immer: Meine Frage: Was ist der prinzipielle Unterschied eines Verbotes, Frauen überhaupt zu photographieren (Modell Taliban), und des Verbotes, bestimmte Körperteile zu photographieren (Modell Feminismus)? In beiden Fällen geht es um eine Sexualisiertheit des weiblichen Körpers, über deren Nutzung der Staat wacht. Im Westen darf jede Frau in der Öffentlichkeit fast nackt wie die billigste Hure herumlaufen und ihren Anblick jedem zumuten. Das ist Freiheit. Bei den Islamisten werden Frauen in der Öffentlichkeit in die Burka genötigt, weil jedes Hautfitzelchen unzulässige Geilheit aufstacheln könnte. Das ist Unfreiheit.
Dienstag, 2. September 2025
Authentischer Deportationskurs
Bundeskanzler Stocker wolle an einem scharfen Migrationskurs festhalten, wird vermeldet. Gemeint ist in Wahrheit: eine brutale Antimigrationspolitik. Es soll deportiert werden, bis die Schwarte kracht. Egal, wohin. „Ich will nach Syrien und Afghanistan abschieben“, wird Stocker zitiert. Und faselt etwas von „authentischer Interpretation“ der Europäischen Menschenrechtskonvention. Stocker versteht selbstverständlich nicht, was „authentische Interpretation“ bedeutet (dass der Gesetzgeber selbst festlegt, wie er seine Gesetze meint), er meint nämlich etwas anderes: Umgehung der bestehenden Rechtsvorschriften. Wenn es für die Deportationen keine legalen Wege gebe, wird Stocker zitiert, „werden wird die Grundlagen dafür schaffen müssen“. So ist es recht. Man darf sich beim Regieren nicht von Recht und Gesetz behindern lassen, schon gar nicht von internationalen Verträgen ― die haben ja Ausländer geschrieben! Pfui gack. Wenn also die Menschenrechte beim Deportieren im Weg sind, wird im Zweifelsfall drauf geschissen (das heißt: mit nationalem Rechtsbruch zurückgeschossen). Rassismus hat schließlich immer Vorrang.