Dass sogenannte Ungeimpfte ― also Personen, die sich keiner Körperverletzung zwecks Einbringung von in ihrer Wirkung unabsehbaren, aber vielfach nachweislich schädlichen Stoffen unter dem Vorwand der „Pandemie-Bekämpfung“ unterzogen haben ―, wenn bei ihnen ein positives Testergebnis vorliegt und sie also in sogenannte Quarantäne müssen und daher nicht ihrer Lohnarbeit nachgehen können, nun die Lohnfortzahlung gestrichen wird, ist weder, wie korrupte Politiker behaupten, „fair“, noch war die bisherige Rechtslage „unsolidarisch“, ganz im Gegenteil.
Es geht nämlich nicht um sachgerechte Gesundheitspolitik und obrigkeitliche Fürsorgepflicht. Vielmehr eskaliert hier der Staatsterror gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit um eine weitere Stufe.
Die „Ungeimpften“ seien ja selber schuld, heißt es. Wer sie sich nicht impfen lassen wolle, müsse eben die Folgen tragen.
Das ist Unsinn. Die behördlich verhängte „Quarantäne“ ist keine Folge der Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen. Schon gar nicht haben sich „Ungeimpfte“ selbst für eine „Quarantäne“ (und meist nicht einmal für einen Test) entschieden. Es haben vielmehr andere gemäß staatlich gesetztem Recht über sie verfügt. Darum muss der Staat, der zur „Quarantäne“ zwingt, auch den Lohnausfall kompensieren. Darüber kann kein Zweifel bestehen.
„Ungeimpfte“ zu Sündenböcken der angebliche Pandemiebekämpfung zu machen, ist unanständig und nicht zu rechtfertigen. Auch „Geimpfte“ können testpositiv (und infektiös, zudem mit bei höherer Virenlast) sein, manche haben sogar einschlägige Symptome, einige werden auf Intensivstationen behandelt, einige wenige sterben. Dass der Anteil der „Ungeimpften“ an den Testpositiven, Erkrankten, Hospitalisierten, intensivmedizinisch Behandelten und Verstorbenen signifikant höher ist als der der „Geimpften“, ist nicht bewiesen und so lange nicht beweisbar, so lange nicht beide Gruppen gleichermaßen gestestet und statistisch erfasst werden. Das ist aber nicht der Fall.
Und selbst wenn „Ungeimpfte“ das Gesundheitssystem stärker belasteten als „Geimpfte“, wäre es ein schwerer Verstoß gegen die grundsätzliche Gleichheit der Mitglieder der Solidargemeinschaft, sie anders zu behandeln: medizinisch oder finanziell. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hängt nicht davon ab, ob sich eine Krankheit hätte verhindern lassen. (Was zudem im Einzelfall schwer nachzuweisen wäre.) Dasselbe gilt bei Lohnfortzahlung im Quarantänefall. Auch „Unvernünftige“ haben dieselben Rechte als Patienten, Versicherte und Staatsbürger wie brave, gehorsame Konformisten. Ihre Rechte hängen nicht von ihrem Wohlverhalten ab (sie begingen denn eine Straftat und würden von einem Gericht verurteilt); oder eben doch, wenn der Staat es unwidersprochen so will.
Der unethische und verfassungsbrecherische Beschluss, durch Einstellung der Lohnfortzahlung Druck auf „Ungeimpfte“ auszuüben und damit den informellen Impfzwang auszubauen, müsste zu einem Aufschrei in der Gesellschaft führen und heftigen Widerstand auslösen. Wenn die Leute nicht längst dermaßen hysterisiert, entsolidarisiert und in ihrem selbstgerechten Hass auf Abweichler entfesselt wären.
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