Mittwoch, 16. Juli 2025

Abtreibung ist nicht zu rechtfertigen (sagt Frau Brosius-Gersdorf)

Die schreckliche Juristin Brosius-Gersdorf ist eine sehr unangenehmer Erscheinung. Ihre zackig-borussische Art verleiht ihr den Charme einer DDR-Staatsanwältin. Das ist Teil ihrer Inszenierung als knallharte Wissenschaftlerin, es lässt sie herrisch und überheblich wirken, und das mögen viele Deutsche, weil sie selbst so sind oder sein möchten. Über den Wert oder Unwert ihrer Äußerungen in dieser oder jener Sache ist damit noch nichts gesagt.
Gesagt hat Frau Brosius-Gersdorf bei Lanz im Tefau (am 15. Juli 2025) zum Beispiel das:
„Wenn Sie das Lebensrecht des Embryos und die Grundrechte der Frau mit gleichem Schutz sozusagen gegenüberstellen, das ist genau das Dilemma und das Problem, um das es geht, dann könnten Sie den Schwangerschaftsabbruch zu keiner Zeit rechtfertigen, und nicht mal in Fällen der medizinischen Indikation, das sind Fälle, in denen die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet, weil Leben Leben nicht weichen muss, niemand muss sein Leben für das Leben eines anderen aufopfern, das muss nicht die Schwangere, aber das muss auch nicht der Embryo, aber bei der Menschenwürde-Garantie, da habe ich nicht mehr und nicht weniger getan, als auf das verfassungsrechtliche Dilemma, was bis zum heutigen Tag auch nicht gelöst ist, hingewiesen, dass, wenn wir dem Embryo ab Nidation (…) die Menschenwürde mit gleichem Schutz (…), wenn wir dem Embryo ab diesem Zeitpunkt die Menschenwürdegarantie mit gleichem Schutz wie dem Menschen nach der Geburt zuerkennen und sie, wie nach ganz herrschender Meinung, nicht abwägungsfähig ist, das heißt nicht in Ausgleich mit den Grundrechten der Schwangeren gebracht werden kann, dann ist der Schwangerschaftsabbruch, wie in der von Ihnen mir eben geschilderten Situation zum Lebensrecht, zu keinem Zeitpunkt zu rechtfertigen, und auch nicht in Fällen der Gefährdung des Lebens der Frau. Es gibt für dieses Dilemma, und das ist das, was ich versucht habe, deutlich zu machen, das kann man in Schwarz und weiß nachlesen, und darüber wurde eben nicht richtig berichtet, es gibt für das Dilemma nur zwei Möglichkeiten, entweder erkennen Sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie nicht zu, sondern sie gilt erst ab Geburt, oder, auch der Embryo, der Foetus ist Träger der Menschenwürdegarantie mit vollem Schutz wie der Mensch nach Geburt, aber dann muss sie abwägungsfähig sein.“ (Hervorhebungen von mir, St. B.)
Ungeschickten Herumgeredes knapper Sinn: „Abtreibung“ (Tötung eines ungeborenen Kindes) ist nicht gerechtfertigt. Punkt.
Alles andere, das Dochrechtfertigen mit irgendwelchen Tricksereien und „Abwägungen“ (auf Deutsch: Rechtsverdrehungen unter dem Vorwand, ein Recht gegen ein anderes auszuspielen) ist von übel. Und während ihre relative Ehrlichkeit und Einsichtigkeit (Abtreibung ist nicht zu rechtfertigen) für Frau Brosius-Gersdorf spricht, spricht ihre Anpassung an Zeitgeistwünsche gegen sie ― und macht sie eben zu einer schrecklich Juristin, die mit ein bisschen Hirnschmalz die Maschinerie des Herrschftsapparates zu schmieren versucht. (Nicht alle Juristen im Dritten rech waren überzeugte Nazis, die meisten passten sich einfach dem an, was von den Herrschenden erwartet wurde und machten Unrecht zu „Recht“.)
Denn so geht ja nun nicht: Einzusehen, dass Abtreibung Unrecht ist, weil sie das Recht auf Leben verletzt, und dann mit viel Blabla dem Kind einfach das Menschsein abzusprechen und seine Recht wegzudefinieren. Das ist Missbrauch der Rechtswissenschaft zur Verschleierung von Verbrechen.
Und eins noch: Die Geburt kann kein Kriterium des Menschseins sein. Denn ob und wann eine Geburt stattfindet, ist kein festgelegter, unmanipulierbarer Zeitpunkt. Es gibt (von Natur aus oder durch menschlichen Eingriff) Frühgeburten oder es werden Geburten eingeleitet oder verzögert. Wäre die Geburt die Grenze, vor der Abtreibungen beliebig stattfinden dürften, dann könnte eine Frau noch während der Wehen verlangen, dass ihr Kind getötet würde. Und wann ist eine Geburt eigentlich erfolgt? Wenn zum Beispiel nur erst einmal der Kopf des Kindes herausschaut, ist es ja noch nicht ganz geboren, darf es dann also noch abgetrieben werden?
All diese peinlichen Versuche, irgendwelche Erlaubnisse fürs Töten aus fragwürdigen Argumentationsstrategien herauszuschinden, statt einfach immer und überall das Leben an erste Stelle zu setzen, mögen juristischen Gepflogenheiten entsprechen, sie sind zutiefst unethisch.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen