Dienstag, 30. November 2021

Balken und Splitter (42)

Nein, selbstverständlich war die deutsche „Bundesnotbremse“ nicht „rechtens“, egal, was die Karlsruher Karnevalsgesellschaft urteilt. Der Eingriff in Grundrechte ― durch Ausgangssperren, Schulschließungen, Kontaktverbote ― diente nachweislich nicht dem „Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems“. Selbst wenn man naiverweise annähme, dass das die Absicht war, sie Sachlage war anders. Zu keinem Zeitpunkt stand das Gesundheitssystem kurz vor der Überlastung und wissenschaftlichen Studien zu Folge verhindern „nicht-pharmazeutische Intervention“ keine Infektionen. Aber wozu sollen sich Richter mit der Realität befassen, wenn sie doch regelmäßig von der Regierung in Sachen Simulation instruiert werden?

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