Nein,
selbstverständlich war die deutsche „Bundesnotbremse“ nicht
„rechtens“, egal, was die Karlsruher Karnevalsgesellschaft
urteilt. Der Eingriff in Grundrechte ― durch Ausgangssperren,
Schulschließungen, Kontaktverbote ― diente nachweislich nicht dem
„Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung
des Gesundheitssystems“. Selbst wenn man naiverweise annähme, dass
das die Absicht war, sie Sachlage war anders. Zu keinem Zeitpunkt
stand das Gesundheitssystem kurz vor der Überlastung und
wissenschaftlichen Studien zu Folge verhindern „nicht-pharmazeutische
Intervention“ keine Infektionen. Aber wozu sollen sich Richter mit
der Realität befassen, wenn sie doch regelmäßig von der Regierung
in Sachen Simulation instruiert werden?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen