Donnerstag, 20. April 2017

Staatsbürger auf Widerruf

Deutsche auf Widerruf. Österreicher auf Widerruf. Sonstwasstaatsbürger auf Widerruf. Wenn es den „richtigen“ Deutschen/Österreichern/Sonstwas gefällt, diskutieren sie schon mal darüber, ob man den unechten, weil bloß (auf Grund deren freier Entscheidung und nach peinlicher Prüfung) eingebürgerten Mitbürgern das Bürgerrecht nicht lieber wieder wegnehmen sollte, weil sie sich seiner nicht würdig erweisen, wenn sie nicht dieselben Launen und Vorurteile haben wie die statistische Mehrheit und auf eigener Meinung beharren. Immer noch sind also Blut und Boden im Zweifelsfall entscheidender als juristische Fiktionen. Das nennen sie dann „Verfassungspatriotismus“, obwohl es das Gegenteil ist, weil es nicht der (ohnehin dem politischen Tagesbedarf anheimgestellte) Wortlaut der Gesetze ist, um den es ihnen geht, sondern darum, dass die Rechtsordnung ihre eigene ist und auf mythische Weise dem Nationalcharakter entspricht. „Unsere Werte.“ Die Eingebürgerten werden sich jedenfalls damit abfinden müssen, dass man Gesetze durchaus auch wieder ändern kann und ihre Rechte nur so lange gelten, wie der Souverän, das Volk, das mittels seiner Vertreter zulässt. Und dass sie zum Volk nicht gehören, wenn sie immer noch eine Herkunft haben.

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