Dienstag, 21. Februar 2017

Notiz zur Zeit (44)

Ach, der deutsche Verfassungsminister mal wieder! Will die Mobiltelephone von Flüchtlingen, die Asyl beantragen, gegebenfalls von BAMF-Bürokraten „auslesen lassen“, wenn denen die gemachten Angaben zur Person nicht gefallen. Mir war so, als stünde im deutschen Grundgesetz ein Post- und Fernmeldegeheimnis. An eine verfassungsmäßige Pflicht, eine „Identität“ zu haben, kann ich mich hingegen nicht erinnern.

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