Ach, der deutsche Verfassungsminister
mal wieder! Will die Mobiltelephone von Flüchtlingen, die Asyl
beantragen, gegebenfalls von BAMF-Bürokraten „auslesen lassen“,
wenn denen die gemachten Angaben zur Person nicht gefallen. Mir
war so, als stünde im deutschen Grundgesetz ein Post- und
Fernmeldegeheimnis. An eine verfassungsmäßige Pflicht, eine
„Identität“ zu haben, kann ich mich hingegen nicht erinnern.
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