Und jetzt zur Abwechslung mal was Lobenswertes. Das sich, wer hätte das gedacht, in Schleswig-Holstein ereignet hat. Dort hat nämlich der Landtag eine Verfassungsänderung beschlossen. Fortan soll der zweite Satz des zweiten Absatzes des fünften Artikels lauten: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti
und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und
Förderung.“ Die Veränderung ist hier durch Kursivsetzung hervorgehoben.
Zu Recht spricht man von einem historischen Akt. Zum ersten Mal bekennt sich eine deutsche Verfassung ausdrücklich zur Schutz- und Förderwürdigkeit der Roma und Sinti. Das sollte Schule machen.
Gewiss, „sieben kleine Worte“ (so Ministerpräsident Torsten Albig, Worte und Wörter verwechselnd) sind noch keine andere Politik, sind noch lange kein ander gesellschaftlicher Umgang mit einer jahrhundertelang verachteten und verfolgten Minderheit. Aber sie sind ein Symbol. Wofür genau, wird freilich erst die Zukunft zeigen.
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