Dass man sich überhaupt für eine gesetzliche Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten interessiert, ist ein politisches Armutszeugnis. Der Staat sagt einmal: Ihr seid böse und müsst bestraft werden. Dann wieder: Nö, doch nicht, jetzt seid ihr rückwirkend lieb und unschuldig. Dieses angemaßte Recht des Staates (als Büttel der Gesellschaft), zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, Gesetze nach Gutdünken mal so mal so zu gestalten, dieses „Recht“ könnte man ja auch mal in Frage stellen (und sogar bestreiten). Es wurden Leben zerstört und da ist nichts wieder gut zu machen. In den Fällen, wo „175er“ heute noch an der Folgen ihrer Verurteilung leiden, beispielsweise unter Armut wegen beschädigter Erwerbsbiographien, könnte doch die berühmte „community“ mit einem Sozialfonds einspringen. (Ein paar Stolzparaden weniger, das Geld wäre beisammen.) Dafür braucht’s den Staat und seine willkürliche Bereitschaft, mal verurteilend, mal strafend, mal zerstörend, mal fürsorgend zu sein, weißgott nicht. Wenn man aber staatsgläubig an den Lippen (bzw. Zitzen) des Bundestages hängt, was der wohl sagt oder nicht sagt, darf man sich nicht wunderen, wenn selbst eine „Rehabilitierung“ noch eine Diskriminierung enthält. (Übrigens der Tendenz nach dieselbe antipädophile Diskriminierung, die von den VertreterInnen der LGBTQIsternchen-Communtity vor Jahrzehnten zur Doktrin erhoben wurde.)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen