Dass
man sich überhaupt für eine gesetzliche Rehabilitierung der nach § 175
StGB Verurteilten interessiert, ist ein politisches Armutszeugnis. Der
Staat sagt einmal: Ihr seid böse und müsst bestraft werden. Dann wieder:
Nö, doch nicht, jetzt seid ihr rückwirkend lieb und unschuldig. Dieses
angemaßte Recht des Staates (als Büttel der Gesellschaft), zwischen Gut
und Böse zu unterscheiden, Gesetze nach Gutdünken mal so mal so zu
gestalten, dieses „Recht“ könnte man ja auch mal in Frage stellen (und
sogar bestreiten). Es wurden Leben zerstört und da ist nichts wieder gut
zu machen. In den Fällen, wo „175er“ heute noch an der Folgen ihrer
Verurteilung leiden, beispielsweise unter Armut wegen beschädigter
Erwerbsbiographien, könnte doch die berühmte „community“ mit einem
Sozialfonds einspringen. (Ein paar Stolzparaden weniger, das Geld wäre
beisammen.) Dafür braucht’s den Staat und seine willkürliche
Bereitschaft, mal verurteilend, mal strafend, mal zerstörend, mal
fürsorgend zu sein, weißgott nicht. Wenn man aber staatsgläubig an den
Lippen (bzw. Zitzen) des Bundestages hängt, was der wohl sagt oder nicht
sagt, darf man sich nicht wunderen, wenn selbst eine „Rehabilitierung“
noch eine Diskriminierung enthält. (Übrigens der Tendenz nach dieselbe
antipädophile Diskriminierung, die von den VertreterInnen der
LGBTQIsternchen-Communtity vor Jahrzehnten zur Doktrin erhoben wurde.)
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