Schon 1968 sang Alexandra: „Mein Freund der Baum ist tot, er starb im frühen Morgenrot.“ Heute hat man noch vor Morgengrauen in Stuttgart die ersten der 282 Bäume zu fällen begonnen, die dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ zum Opfer gebracht werden sollen. Um ehrlich zu sein, mir ist es völlig egal, ob sich der Bahnhof der badisch-württembergischen Landeshauptstadt über der Erde, unter der Erde oder auf kilometerhohen Stelzen in den Lüften befindet. Was mir Tränen der Trauer und Wut in die Augen treibt, ist der Mord an uralten Platanen. Ich kann die Leute gut verstehen, die gegen das Wahnsinnsvorhaben protestieren, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln.
Unrecht wird ja nicht dadurch Recht, dass es im Gesetz steht oder von gewählten Volksvertretern so beschlossen wird. Das ist die Spießervorstellung vom Rechtsstaat. Sie ist moralisch unhaltbar. (Bei „Legal Tribune online“ stellt Oberregierungsrat Dr. jur. Alfred Scheidler fest, „gezielte Blockadeaktionen, mit denen die Bauarbeiten verhindert werden sollen“ seien „nicht hinnehmbar, da von Art. 8 GG nicht mehr gedeckt“. Dass sogar das deutsche Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 ein Widerstandsrecht anerkennt, bleibt unerwähnt. Dieses gründet übrigens nicht in solch staatlicher Satzung, sondern nach weitverbreiteter Auffassung im Naturrecht.)
In Deutschland, so ist oft bemerkt worden, scheitern Revolutionen schon daran, dass das Betreten des Rasens verboten ist. In Stuttgart dürften nun einige besorgte Bürgerinnen und Bürger bemerkt haben, dass dieses Verbot nur ihnen gilt, während Holzfäller, Bauarbeiter und Polizisten den Rasen sehr wohl betreten und ihn sogar umpflügen dürfen.
Man muss nur einmal den Stuttgarter Polizeichef in seinem behäbigen Suebo-Hochdeutsch in Kamera und Mikrophon sagen hören: „Ja, das ist die Stuttgarter Polizei“, während im Hintergrund Kinder und Jugendliche von vermummten Bütteln verprügelt und verätzt werden, um zu verstehen, dass die Volksseele kocht. Aus polizeilicher Sicht und der der CDU sind die Demonstranten selbst schuld, immerhin wurden sie von der Staatsmacht mehrfach aufgefordert, den Schlosspark zu räumen. Wer nicht tut, was die Polizei ihm sagt, der hat offensichtlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verwirkt. Aus der Sicht der Obrigkeit gelten alle Rechte eben nur so lange, bis sie der Ausübung staatlicher Gewalt im Wege sind.
Dass Protest gerade darin bestehen kann, dass man sich über Vorschriften hinwegsetzt, ist eine Lektion, die die Stuttgarterinnen und Stuttgarter wohl schweren Herzens lernen müssen. Denn nichts liebt der Deutsche mehr als Vorschriften und vor allem deren Einhaltung durch andere. Ordnung muss sein. Besonders in Schwaben. Dass an der Ordnung aber auch mal etwas nicht in Ordnung sein kann, ist derzeit aber im Schlosspark und um den Schlosspark herum mit Händen zu greifen.
Mammutbauprojekte hatten seit jeher auch den Zweck, die Untertanen zu disziplinieren: Staudämme, Wolkenkratzer, Pyramiden, chinesische Mauern. Dass ausgerechnet im Ländle gegen die Selbstherrlichkeit der Souveränitätsvertreter nun aus der Mitte der Gesellschaft Protest entstanden ist, macht beinahe optimistisch. 282 Bäumen werden derzeit nach einander getötet. Bleibt zu hoffen, dass spätestens bei der Landtagswahl solche Politik gefällt wird.
Unrecht wird ja nicht dadurch Recht, dass es im Gesetz steht oder von gewählten Volksvertretern so beschlossen wird. Das ist die Spießervorstellung vom Rechtsstaat. Sie ist moralisch unhaltbar. (Bei „Legal Tribune online“ stellt Oberregierungsrat Dr. jur. Alfred Scheidler fest, „gezielte Blockadeaktionen, mit denen die Bauarbeiten verhindert werden sollen“ seien „nicht hinnehmbar, da von Art. 8 GG nicht mehr gedeckt“. Dass sogar das deutsche Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 ein Widerstandsrecht anerkennt, bleibt unerwähnt. Dieses gründet übrigens nicht in solch staatlicher Satzung, sondern nach weitverbreiteter Auffassung im Naturrecht.)
In Deutschland, so ist oft bemerkt worden, scheitern Revolutionen schon daran, dass das Betreten des Rasens verboten ist. In Stuttgart dürften nun einige besorgte Bürgerinnen und Bürger bemerkt haben, dass dieses Verbot nur ihnen gilt, während Holzfäller, Bauarbeiter und Polizisten den Rasen sehr wohl betreten und ihn sogar umpflügen dürfen.
Man muss nur einmal den Stuttgarter Polizeichef in seinem behäbigen Suebo-Hochdeutsch in Kamera und Mikrophon sagen hören: „Ja, das ist die Stuttgarter Polizei“, während im Hintergrund Kinder und Jugendliche von vermummten Bütteln verprügelt und verätzt werden, um zu verstehen, dass die Volksseele kocht. Aus polizeilicher Sicht und der der CDU sind die Demonstranten selbst schuld, immerhin wurden sie von der Staatsmacht mehrfach aufgefordert, den Schlosspark zu räumen. Wer nicht tut, was die Polizei ihm sagt, der hat offensichtlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verwirkt. Aus der Sicht der Obrigkeit gelten alle Rechte eben nur so lange, bis sie der Ausübung staatlicher Gewalt im Wege sind.
Dass Protest gerade darin bestehen kann, dass man sich über Vorschriften hinwegsetzt, ist eine Lektion, die die Stuttgarterinnen und Stuttgarter wohl schweren Herzens lernen müssen. Denn nichts liebt der Deutsche mehr als Vorschriften und vor allem deren Einhaltung durch andere. Ordnung muss sein. Besonders in Schwaben. Dass an der Ordnung aber auch mal etwas nicht in Ordnung sein kann, ist derzeit aber im Schlosspark und um den Schlosspark herum mit Händen zu greifen.
Mammutbauprojekte hatten seit jeher auch den Zweck, die Untertanen zu disziplinieren: Staudämme, Wolkenkratzer, Pyramiden, chinesische Mauern. Dass ausgerechnet im Ländle gegen die Selbstherrlichkeit der Souveränitätsvertreter nun aus der Mitte der Gesellschaft Protest entstanden ist, macht beinahe optimistisch. 282 Bäumen werden derzeit nach einander getötet. Bleibt zu hoffen, dass spätestens bei der Landtagswahl solche Politik gefällt wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen