Und wieder einmal sagt diese Frau die Unwahrheit. Ob absichtlich oder aus Unwissenheit, spielt eigentlich keine Rolle. So oder so ist es Ausdruck ihrer Politik. „Es gilt das Grundgesetz und nicht die Scharia“, hat Angela Merkel letztens behauptet. Das ist falsch. Denn die deutsche und die islamische Rechtsordnung sind nicht nur in der Theorie keine prinzipiellen Gegensätze, sondern im rechtspraktischen Alltag wird auch in Deutschland seit langem immer wieder die Scharia angewandt.
Wer’s nicht glaubt, kann es beispielsweise in einem Interview mit Mathias Rohe (Islamwissenschaftler, Richter am Oberlandesgericht und Professor für Bürgerliches und Internationales Recht an der Universität Erlangen) nachlesen, das die „Frankfurter Rundschau“ im Jahre 2002 [sic] publizierte, das den Titel trägt: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“ und wo es unter anderem heißt: „Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.“
Bei „Spiegel online“ immerhin kennt man dieses Interview und erwähnt weitere Beispiele: „Immer wieder berufen sich deutsche Richter auf die Scharia: So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter. In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren. In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die in Iran geltende Scharia. Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte.“Und nun, Frau Merkel? Wäre es nicht Zeit für den Rücktritt? Wer entweder so schamlos die Unwahrheit sagt oder so völlig unwissend ist, darf so jemand im Amt bleiben? Ist das (deutsches) Recht?
Wer’s nicht glaubt, kann es beispielsweise in einem Interview mit Mathias Rohe (Islamwissenschaftler, Richter am Oberlandesgericht und Professor für Bürgerliches und Internationales Recht an der Universität Erlangen) nachlesen, das die „Frankfurter Rundschau“ im Jahre 2002 [sic] publizierte, das den Titel trägt: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“ und wo es unter anderem heißt: „Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.“
Bei „Spiegel online“ immerhin kennt man dieses Interview und erwähnt weitere Beispiele: „Immer wieder berufen sich deutsche Richter auf die Scharia: So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter. In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren. In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die in Iran geltende Scharia. Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte.“Und nun, Frau Merkel? Wäre es nicht Zeit für den Rücktritt? Wer entweder so schamlos die Unwahrheit sagt oder so völlig unwissend ist, darf so jemand im Amt bleiben? Ist das (deutsches) Recht?
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