Sonntag, 27. Januar 2013

Notfallverhütung?

Notfallverhütung. Was für ein Wort! Ein Unwort. Zudem eine blanke Lüge. Verhütung, das klingt nach etwas, dass man tun kann, bevor etwas passiert, damit es nicht passiert. Man versucht zum Beispiel, Unfälle zu verhüten, durch Vorsicht und Vorkehrungen. Wenn ein Unfall bereits stattgefunden hat, kann man ihn nicht mehr verhüten, sondern nur mit seinen Folgen umgehen.
Dass man beim „normalen“ heterosexuellen Geschlechtsverkehr von Verhütung spricht, erschien mir immer schon eine ideologische Verzerrung. Andere Sprachen sind da ehrlicher: contraception, das ist wertneutral. Empfängnisverhütung hingegen macht aus dem Zusammentreffen von Samen- und Eizelle etwas, was zu „verhüten“ ist; man verhütet aber nichts Gutes.
Wie auch immer. Die sogenannte Notfallverhütung jedenfalls hat, wie Abtreibung überhaupt, nichts mit Empfängnisverhütung zu tun. So etwas wie
nachträgliche Verhütung gibt es nicht. Wenn ein Notfall bereits eingetreten ist, kommt jede Prävention zu spät. Darum ist der Ausdruck „Notfallverhütung“ falsch, verlogen, verharmlosend.
Sogenannte Verhütungsmittel sollen Empfängnis verhindern, also verunmöglichen, dass eine Eizelle von einer Samenzelle befruchtet wird. Dies trifft auch noch für jene „Pille danach“ zu, die ovulationshemmend wirken (den Eisprung unterbinden) und die Spermienbeweglichkeit hemmen soll; sofern sie aber auch nidationshemmend (die Einnistung unterbindend) wirkt, hat sie dieselbe Funktion wie die „Abtreibungspille“: Eine bereits befruchtete Eizelle soll sterben.
Wie man zu Abtreibung steht, ist eine Gewissensfrage. Keineswegs aber eine, die zu beantworten ausschließlich das Recht der Schwangeren ist. Ich persönlich halte Abtreibung für unerlaubte Kindstötung, umgangssprachlich: für Mord. Andere sehen das anders. Manche möchten das Urteil ganz den betroffenen Frauen überlassen. Mir ist allerdings kein anderer Fall bekannt, wo man meint, die Wertung einer Tat, die Folgen für andere hat, als erlaubt oder unerlaubt, dürfe ausschließlich vom Täter oder der Täterin vorgenommen werden.
Wie auch immer man also zu Abtreibung steht, wie auch immer man moralische Regeln und gesetzliche Vorschriften gestaltet sehen möchte, immer sollte man ehrlich und an den Tatsachen orientiert über die Dinge sprechen.
Der Ausdruck „Notfallverhütung“ leistet das Gegenteil. Er verschleiert.
Der Wunsch vergewaltigter Frauen, von ihrem Vergewaltiger nicht schwanger zu werden, ist durchaus
nachzuvollziehen. Aber das Rechtsverhältnis zwischen Täter und Opfer ist eines, das zwischen Mutter und Kind ein anderes. Vergewaltigung ist ein Verbrechen, aber was hat das mit der befruchteten Eizelle zu tun, die zu einem Kind heranwachsen kann? Soll ein mögliches Kind für das Verbrechen seines Vaters bestraft werden? Ist es, weil es in einem schuldhaften Akt gezeugt wurde, selber schuldig? Ist seine Leben unwert, noch bevor es auf der Welt ist?
Ich sehe das nicht so. Ich billige niemandem das Recht zu, über das Leben oder den Tod eines anderen Menschen zu entscheiden. Ich bin gegen die Todesstrafe, gegen Krieg, gegen Euthanasie. Ich bin auch gegen Abtreibung. Dass das nicht als „links“ gilt, ist mir wurscht. Gewissensentscheidungen dürfen sich weder an Etiketten noch am Zeitgeist orientieren. Darum lehne ich die Forderung nach einem Recht auf „Notfallverhütung“ entschieden ab.

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