Kann man anscheinend machen. Bringt aber nichts. Gestützt auf eine passend herbeigeführte verfassungsgerichtlichen Entscheidung, hat im Thüringer Landtag eine Mehrheit der Abgeordneten die Geschäftsordnung so geändert, dass auch andere als die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen konnten. und daraufhin jemanden in besagtes Amt gewählt, dessen wichtigste Qualifikation es war, nicht von der AfD zu sein. Man hat, mit anderen Worten, durch rechtliches Herumgetrickse einen Landtagspräsidenten von der AfD verhindert.
Dabei scheint mir, einem juristischen Laien!, die Entscheidung des thüringischen Verfassungsgerichtes, die derlei erlaubt hat, höchst fragwürdig. In der vor der im Hauruckverfahren erfolgten Änderung der Geschäftsordnung hieß es in dieser nämlich ausdrücklich für die konstituierende Sitzung: „Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten und 18 Schriftführerinnen und Schriftführer und bildet einen Petitionsausschuss nach § 70 a.“ (§ 1) Also Feststellung der Beschlussfähigkeit, dann Wahl. Das ist alles. Kein Wort von der Möglichkeit, dazwischen Anträge zu stellen und die Geschäftsordnung zu ändern. Nicht einmal eine Debatte darf vor den Wahlgängen stattfinden (lt. § 2). Die erste Sitzung unter Vorsitz des Alterspräsidenten findet ja überhaupt nur statt, um einen Landtagspräsidenten usw. zu wählen, erst damit ist der Landtag konstituiert und kann dann seine Arbeit aufnehmen. Und dabei zum Beispiel seine Geschäftsordnung ändern.
Der aus meiner Sicht dem Wortlaut der bisherigen Geschäftsordnung widersprechende Trick war, wenn man den unbedingt einen Landtagspräsidenten von der AfD verhindern wollte, nur notwendig geworden, weil sich die CDU eine regulären Änderung der Geschäftsordnung durch den vorherigen Landtag verweigert hatte. In der irrigen Hoffnung, selbst stärkste Fraktion zu werden und einen Landtagspräsidenten vorschlagen zu können.
Um das Selbstverständlich ausdrücklich zu sagen: Ich verabscheue die AfD und hätte gern, dass niemand sie wählt. Da ihre Abgeordneten aber nun einmal gewählt sind (und bedauerlicherweise sogar die relative Mehrheit im Landesparlament bilden), ist es, um das Mindeste zu sagen, schlechter Stil (um von der mögliche Rechtsbeugung durch die Verfassungshüter zu schweigen), nach erfolgter Wahl die Regularien der Demokratie zu ändern, um auf formell demokratische Weise demokratische Rechte zu beschneiden und so von der Konkurrenz der AfD nicht gewünschte politische Ergebnisse zu verhindern.
Demokratie mit eingeschränkten Rechtsstaat ― denn dass Normen gelten, bis sie in rechtmäßigem Verfahren geändert werden, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip ―, ist das nicht genau das, was Rechtspopulisten wollen? Ist das nicht zum Beispel das, was in Ungarn Orbán und seine FIDESZ machen? „Wir haben die Mehrheit, wir bestimmen, was Recht und was Unrecht ist.“ Und auch die österreichische FPÖ hat ja erklärt: Gesetze müssen der Politik folgen, nicht die Politik den Gesetzen.
Wo hört derlei auf? Als der Alterspräsident (von der AfD) sich strikt an die Geschäftsordnung halten und keine Anträge und Sachabstimmungen zulassen wollte, wurden wieder Rufe nach einem Verbot der AfD laut. Und dann? Aberkennung der Mandate? Erinnert schon ein bisschen an 1933 …
Im Namen der Verteidigung der Demokratie an den demokratischen Spielregeln herumzutricksen, ändert im Übrigen nichts, aber schon gar nichts daran, dass vierhunderttausend Thüringer und Thüringerinnen eine „gesichert rechtsextreme“ Partei gewählten haben. Es lässt im Gegenteil die anderen Parteien, die derlei undemokratisches, unrechtsstaaliches Getrickse für nötig halten ― übrigens ohne dass es einen Aufschrei der Zivilgesellschaft oder der Medien gäbe ―, mickrig und ängstlich aussehen.
Wer die AfD nicht will, muss eine andere Politik vorschlagen und dafür Mehrheiten finden. Mit autoritären Methoden autoritär-illiberale Politik verhindern zu wollen, wird scheitern.
Dabei scheint mir, einem juristischen Laien!, die Entscheidung des thüringischen Verfassungsgerichtes, die derlei erlaubt hat, höchst fragwürdig. In der vor der im Hauruckverfahren erfolgten Änderung der Geschäftsordnung hieß es in dieser nämlich ausdrücklich für die konstituierende Sitzung: „Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten, die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten und 18 Schriftführerinnen und Schriftführer und bildet einen Petitionsausschuss nach § 70 a.“ (§ 1) Also Feststellung der Beschlussfähigkeit, dann Wahl. Das ist alles. Kein Wort von der Möglichkeit, dazwischen Anträge zu stellen und die Geschäftsordnung zu ändern. Nicht einmal eine Debatte darf vor den Wahlgängen stattfinden (lt. § 2). Die erste Sitzung unter Vorsitz des Alterspräsidenten findet ja überhaupt nur statt, um einen Landtagspräsidenten usw. zu wählen, erst damit ist der Landtag konstituiert und kann dann seine Arbeit aufnehmen. Und dabei zum Beispiel seine Geschäftsordnung ändern.
Der aus meiner Sicht dem Wortlaut der bisherigen Geschäftsordnung widersprechende Trick war, wenn man den unbedingt einen Landtagspräsidenten von der AfD verhindern wollte, nur notwendig geworden, weil sich die CDU eine regulären Änderung der Geschäftsordnung durch den vorherigen Landtag verweigert hatte. In der irrigen Hoffnung, selbst stärkste Fraktion zu werden und einen Landtagspräsidenten vorschlagen zu können.
Um das Selbstverständlich ausdrücklich zu sagen: Ich verabscheue die AfD und hätte gern, dass niemand sie wählt. Da ihre Abgeordneten aber nun einmal gewählt sind (und bedauerlicherweise sogar die relative Mehrheit im Landesparlament bilden), ist es, um das Mindeste zu sagen, schlechter Stil (um von der mögliche Rechtsbeugung durch die Verfassungshüter zu schweigen), nach erfolgter Wahl die Regularien der Demokratie zu ändern, um auf formell demokratische Weise demokratische Rechte zu beschneiden und so von der Konkurrenz der AfD nicht gewünschte politische Ergebnisse zu verhindern.
Demokratie mit eingeschränkten Rechtsstaat ― denn dass Normen gelten, bis sie in rechtmäßigem Verfahren geändert werden, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip ―, ist das nicht genau das, was Rechtspopulisten wollen? Ist das nicht zum Beispel das, was in Ungarn Orbán und seine FIDESZ machen? „Wir haben die Mehrheit, wir bestimmen, was Recht und was Unrecht ist.“ Und auch die österreichische FPÖ hat ja erklärt: Gesetze müssen der Politik folgen, nicht die Politik den Gesetzen.
Wo hört derlei auf? Als der Alterspräsident (von der AfD) sich strikt an die Geschäftsordnung halten und keine Anträge und Sachabstimmungen zulassen wollte, wurden wieder Rufe nach einem Verbot der AfD laut. Und dann? Aberkennung der Mandate? Erinnert schon ein bisschen an 1933 …
Im Namen der Verteidigung der Demokratie an den demokratischen Spielregeln herumzutricksen, ändert im Übrigen nichts, aber schon gar nichts daran, dass vierhunderttausend Thüringer und Thüringerinnen eine „gesichert rechtsextreme“ Partei gewählten haben. Es lässt im Gegenteil die anderen Parteien, die derlei undemokratisches, unrechtsstaaliches Getrickse für nötig halten ― übrigens ohne dass es einen Aufschrei der Zivilgesellschaft oder der Medien gäbe ―, mickrig und ängstlich aussehen.
Wer die AfD nicht will, muss eine andere Politik vorschlagen und dafür Mehrheiten finden. Mit autoritären Methoden autoritär-illiberale Politik verhindern zu wollen, wird scheitern.