Das
ging ja schnell. Schon ein einundsechzigeinhalb Jahre, nachdem Alan
Turing wegen „gross indecency“ (schwerer Unzucht) mit einem Mann
im Namen der großbritisch-nordirischen „Königin“ verurteilt
worden war, unterzeichnete dieselbe Damen am Heilgen Abend 2013 einen
Gnadenakt. In den Medien wird das als „Rehabilitierung“ Turings
ausgerufen. Weit gefehlt! Begnadigung bedeutet Straferlass. Aber da
sich Turing bereits 1954, zwei Jahre nach seiner Verurteilung,
umbrachte, kann man ihm heute auch keine Strafe mehr erlassen.
Rehabilitierung bestünde in einer Aufhebung des Urteils. Davon kann
keine Rede sein. Das antihomosexuelle Strafrecht, das in England und
Wales bis 1967, in Schottland bis 1980 in Kraft war, gilt nämlich
heute noch als damals rechtens. Die ungefähr 50.000 Verurteilungen
nach jenen Bestimmungen sind nach wie vor aufrecht. Also auch das
Urteil über Turing. Dieser hatte sich übrigens schuldig bekannt
und, um dem Gefängnis zu entgehen, eingewilligt, sich
psychiatrischer Behandlung mit chemischer Keule zu unterziehen. Folge
solcher „Therapie“ soll eine Depression gewesen sein, deren Folge
wiederum vermutlich der Selbstmord war.
Die regierenden Heterosexuellen wollen mit der postumen, also rein symbolischen Amnestie für Turing (und sonst übrigens keinen der 50.000 Verurteilten) ihr Image ein bisschen aufpolieren. Pinkwashing Britain sozusagen. Und die medialen Repräsentierer der Lesbenundschwulen tun den Herrschenden den Gefallen und plappern wahrheitswidrig von „Rehabilitierung“. Wieder einmal sind alle zufrieden, obwohl niemand sein Recht bekommen hat.
Die regierenden Heterosexuellen wollen mit der postumen, also rein symbolischen Amnestie für Turing (und sonst übrigens keinen der 50.000 Verurteilten) ihr Image ein bisschen aufpolieren. Pinkwashing Britain sozusagen. Und die medialen Repräsentierer der Lesbenundschwulen tun den Herrschenden den Gefallen und plappern wahrheitswidrig von „Rehabilitierung“. Wieder einmal sind alle zufrieden, obwohl niemand sein Recht bekommen hat.
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