Es gibt noch Richter in Köln! Und sogar gerechte und vernünftige. In einem heute veröffentlichten Urteil stellt das Kölner Landgericht fest, dass die religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger Körperverletzung und also strafbar ist. Diese einfache Wahrheit (die auch in diesem Blog schon verkündet wurde) wird nicht allen gefallen. Dieter Graumann etwa, der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, nannte das Urteil bereits einen unerhörten und unsensiblen Akt. Als ob in einem Rechtsstaat nicht nach Recht und Gesetz entschieden, sondern auf die Gefühle von Graumann und seinen Gesinnungsgenossen Rücksicht genommen werden müsste! Graumann stellte weiters fest, die Beschneidung neugeborener Jungen sei fester Bestandteil der
jüdischen Religion, werde seit Jahrtausenden praktiziert und in jedem
Land der Welt respektiert. Als ob eine Praxis nicht alt und lange weitgehend unwidersprochen und trotzdem rechtswidrig sein könnte! Wenn eine Straftat fester Bestandteil einer Religion ist, dann ist diese Religion eben kriminell. Will Herr Graumann das wirklich so verstanden haben?
Leider ist das Kölner Urteil keines in letzter Instanz. Es ist anzunehmen, dass jüdische und muslimische Lobbys nicht ruhen werden, bis Karlsruhe oder Strassburg mit dem Fall befasst sind. Oder bis der deutsche Gesetzgeber einschreitet und die Körperverletzung aus religiösen Gründen ausdrücklich straffrei stellt. Ab jetzt wird der Druck jedenfalls wachsen, die einfache Wahrheit, dass der Körpers eines Kindes, auch dann wenn es ein Junge ist, nicht zur Verfügungsmasse der Eltern gehört und dass das irreparable Abschnippeln der Vorhaut illegtim ist, wieder zu unterdrücken und die Knabenbeschneidung wieder legal zu machen. Doch auch die Hoffnung, dass Vernunft und Gerechtigkeit schließlich doch obsiegen, hat neue Nahrung bekommen. In diesem Sinne: Lasst ihre Vorhaut dran!
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