Wann immer in der Bundesrepublik Deutschland Untaten bekannt werden, die Mitgliedern der rechtsextremen Szene zugeordnet werden können, wird ein Verbot der NPD gefordert. So selbstverständlich auch jetzt, in den Wochen nach dem Rummel um das „Zwicker Terror-Trio“, seine Verbrechen und seine Helfershelfer. Aber was, wenn man fragen darf, würde ein NPD-Verbot denn wirklich bringen? Ändert es die Gesinnung oder Aktionsbereitschaft auch nur eines einzigen Neonazis, wenn es keine legale Partei mehr gibt, die seinen politischen Präferenzen mehr oder minder klar entspricht? Ist irgendetwas besser geworden, wenn Leute mit einer Vorliebe für Fremdenhass, autoritäres Gehabe und nationalistische Einstellungen ihre Stimme der CDU, CSU, FDP, SPD, den Grünen oder der Linken geben? Nein, denn: Nicht die NPD ist das eigentliche Problem, sondern die Leute, die sie wählen oder zu wählen bereit wären.
Doch mit typisch deutscher Verbissenheit konzentrieren sich derzeit wieder einmal Politikergeschwafel und Medienaufmerksamkeit auf ein NPD-Verbot, auf seine juristischen Voraussetzungen und die Wahrscheinlichkeit des Gelingens eines Verbotsverfahrens vor dem Verfassungsgericht. Als Hauptproblem wird dabei gehandelt, wie groß der staatliche Einfluss, ja die staatliche Lenkung sein darf, damit die NPD überhaupt noch als eigenständiges Phänomen und nicht bloß als Konstrukt des Verfassungsschutzes gelten darf. Das scheint alles sehr schwierig.
Nun aber, da es anscheinend Verbindungen zwischen dem „Zwickauer Terror-Trio“ und einem (mittlerweile ehemaligen) NPD-Funktionär gibt, hat man eine neue Idee und hofft, die Partei und den Terrorismus so eng zusammenbringen zu können, dass doch noch ein Verbot herausschaut. Aber ist das eine überzeugende Argumentation? Wie weist man einer Organisation nach, dass einer ihrer Funktionäre nicht bloß Täter oder Helfer bei Verbrechen war, sondern dass er das, was er tat, immer auch, vor allem oder gar ausschließlich als Funktionär der Partei und sozusagen in ihrem Namen tat? Was, wenn die Rechtsterroristen oder ihre Helfer einem Kleingärtnerverein angehört hätten? Muss der dann auch aufgelöst werden? Wenn sie Stammkunden einer Videothek waren? Regelmäßig die „Tagesschau“ sahen?
Eines ist jedenfalls sicher: Die — muss man eigentlich immer noch sagen „mutmaßlichen“? — Mörder und Brandstifter und die, die ihnen halfen, waren und sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Mit deutscher Gründlichkeit müsste also das Übel an der Wurzel gepackt und Deutschland verboten werden! Das wäre die sauberste Lösung. Gäbe es Deutschland nicht mehr, verlöre auch der deutsche Nationalismus seine Grundlage und die Neonazis hätten zwar noch Ziele, aber keine Basis mehr.
Wenn also überhaupt ein Verbot sinnvoll ist, dann dieses. Deutschland verbieten!
Doch mit typisch deutscher Verbissenheit konzentrieren sich derzeit wieder einmal Politikergeschwafel und Medienaufmerksamkeit auf ein NPD-Verbot, auf seine juristischen Voraussetzungen und die Wahrscheinlichkeit des Gelingens eines Verbotsverfahrens vor dem Verfassungsgericht. Als Hauptproblem wird dabei gehandelt, wie groß der staatliche Einfluss, ja die staatliche Lenkung sein darf, damit die NPD überhaupt noch als eigenständiges Phänomen und nicht bloß als Konstrukt des Verfassungsschutzes gelten darf. Das scheint alles sehr schwierig.
Nun aber, da es anscheinend Verbindungen zwischen dem „Zwickauer Terror-Trio“ und einem (mittlerweile ehemaligen) NPD-Funktionär gibt, hat man eine neue Idee und hofft, die Partei und den Terrorismus so eng zusammenbringen zu können, dass doch noch ein Verbot herausschaut. Aber ist das eine überzeugende Argumentation? Wie weist man einer Organisation nach, dass einer ihrer Funktionäre nicht bloß Täter oder Helfer bei Verbrechen war, sondern dass er das, was er tat, immer auch, vor allem oder gar ausschließlich als Funktionär der Partei und sozusagen in ihrem Namen tat? Was, wenn die Rechtsterroristen oder ihre Helfer einem Kleingärtnerverein angehört hätten? Muss der dann auch aufgelöst werden? Wenn sie Stammkunden einer Videothek waren? Regelmäßig die „Tagesschau“ sahen?
Eines ist jedenfalls sicher: Die — muss man eigentlich immer noch sagen „mutmaßlichen“? — Mörder und Brandstifter und die, die ihnen halfen, waren und sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Mit deutscher Gründlichkeit müsste also das Übel an der Wurzel gepackt und Deutschland verboten werden! Das wäre die sauberste Lösung. Gäbe es Deutschland nicht mehr, verlöre auch der deutsche Nationalismus seine Grundlage und die Neonazis hätten zwar noch Ziele, aber keine Basis mehr.
Wenn also überhaupt ein Verbot sinnvoll ist, dann dieses. Deutschland verbieten!
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