Eines vorweg: Ich bin kein Veganer, ich finde Veganismus Blödsinn und mache mich gern über Veganer lustig. Allerdings bin ich auch davon überzeugt, dass in einer pluralistischen Gesellschaft Menschen Veganer sein dürfen müssen. Sie müssen sogar davon überzeugt sein dürfen, dass allein ihre Weltanschauung richtig ist und alle anderen auf unverantwortliche Weise falsch liegen; solange sie niemanden mit Gewalt zum Veganertum zu zwingen versuchen, keine ungebührliche Belästigung entfalten und sich auch sonst an Recht und Gesetz halten, dürfen sie denken und tun, was sie wollen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob Veganer außer Vereinen und allenfalls noch Restaurants auch andere Einrichtungen unterhalten — Kindergärten, Schulen, Altenheime und dergleichen —, aber wenn sie es täten, warum sollten sie es nicht dürfen? Und sie dürften auch von den in solchen und anderen von ihnen betriebenen Einrichtungen Beschäftigten erwarten, dass diese nicht nur in ihrer Arbeitszeit Veganismus praktizieren, in ihrer Freizeit aber Fleischfresser, Pelz- und Lederträger oder Tierquäler sind, sondern sie dürfen es durchaus zur Bedingung machen, dass die Beschäftigten überzeugte Veganer sind. Alles andere scheint mir unzumutbar und ein Eingriff in die Weltanschauungsfreiheit.
Die entsprechende Religionsfreiheit scheint für Christen nicht zu gelten. Jedenfalls wenn es nach dem geht, was in diesen Tagen der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof diesem zu entscheiden vorschlägt: Dass nämlich religiöse Gemeinschaften nicht in jedem Fall das Recht hätten, eine bestimmte Religion oder Konfession zur Voraussetzung einer Beschäftigung in von ihnen betriebenen Einrichtungen zu machen. Das hänge von der Art der Tätigkeit ab und müsse im Einzelfall (von nationalen Gerichten) entschieden werden.
Also soll ein Koch in einem veganen Restaurant Veganer sein müssen dürfen, die Putzfrau aber nicht? Mag sein, dass das auch den Betreibern richtig erscheint, wenn es ihnen aber falsch erscheint, scheint es mir falsch, ihnen per Gericht eine karnivore Putzfrau aufzudrängen. Sollen sich nicht so haben, die Veganer, verputzt die Putzfrau halt in ihrer Pause ein Schinkenbrötchen, ist doch ihr gutes Recht. Oder nicht? Man setze für Veganer Katholiken, für Putzfrau Krankenschwester und fürs Schinkenbrötchen Atheismus. Ist es nicht egal, woran die Pflegekraft glaubt oder nicht, solange sie ihre Arbeit gut macht?
Mag sein. Aber muss es einem egal sein? Muss es den „Trägern“ der jeweiligen Einrichtung egal sein? Gehört zum Pluralismus nicht auch, dass man ihn für sich und das eigene Tätigkeitsfeld ablehnen darf? Gibt es nicht ein Recht darauf, frei zu bestimmen, mit welchem Personal man eine weltanschaulich oder religiös markierte Einrichtung betreiben will? Solange Weltanschauungen und Religionen selbst als frei gelten (was Grenzen hat und hoffentlich bei beispielsweise Rassismus oder Satanismus nicht der Fall ist; oder wer möchte, dass Teufelsanbeter Kindergärten betreiben und Rassisten Altenheime?), solange also Weltanschauungen und Religionen frei sind, muss diese Freiheit auch die Möglichkeit der ihnen Anhängenden implizieren, unter sich bleiben zu können.
Ein Recht hingegen, von Menschen in Lohn und Brot gebracht und gehalten zu werden, deren grundsätzliche, lebensweisenrelevante Überzeugungen man nicht teilt, die aber Bedingung dafür sind, dass die Arbeitsstelle überhaupt existiert, ein solches Recht jedenfalls kann es nicht geben, wenn damit das grundlegende Recht auf freie Ausübung der jeweiligen Weltanschauung oder Religion eingeschränkt wird.
Natürlich wird es früher oder später zu dieser Einschränkung kommen. Dem säkularen Staat sind Christen, die allzu überzeugt von ihren Überzeugungen sind, ein Gräuel. Er wird alles gutheißen, was ihre Autonomie faktisch untergräbt und ihre Abgrenzung von einer pluralistischen Gesellschaft, in der Überzeugungen egal sind, Hauptsache du funktionierst, diskreditiert. Der Staat hat immer Recht und bestimmt darüber, Rechte hat und welche und wer nicht. Wenn sich das die Veganer gefallen lassen, sind sie selber schuld.
Die entsprechende Religionsfreiheit scheint für Christen nicht zu gelten. Jedenfalls wenn es nach dem geht, was in diesen Tagen der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof diesem zu entscheiden vorschlägt: Dass nämlich religiöse Gemeinschaften nicht in jedem Fall das Recht hätten, eine bestimmte Religion oder Konfession zur Voraussetzung einer Beschäftigung in von ihnen betriebenen Einrichtungen zu machen. Das hänge von der Art der Tätigkeit ab und müsse im Einzelfall (von nationalen Gerichten) entschieden werden.
Also soll ein Koch in einem veganen Restaurant Veganer sein müssen dürfen, die Putzfrau aber nicht? Mag sein, dass das auch den Betreibern richtig erscheint, wenn es ihnen aber falsch erscheint, scheint es mir falsch, ihnen per Gericht eine karnivore Putzfrau aufzudrängen. Sollen sich nicht so haben, die Veganer, verputzt die Putzfrau halt in ihrer Pause ein Schinkenbrötchen, ist doch ihr gutes Recht. Oder nicht? Man setze für Veganer Katholiken, für Putzfrau Krankenschwester und fürs Schinkenbrötchen Atheismus. Ist es nicht egal, woran die Pflegekraft glaubt oder nicht, solange sie ihre Arbeit gut macht?
Mag sein. Aber muss es einem egal sein? Muss es den „Trägern“ der jeweiligen Einrichtung egal sein? Gehört zum Pluralismus nicht auch, dass man ihn für sich und das eigene Tätigkeitsfeld ablehnen darf? Gibt es nicht ein Recht darauf, frei zu bestimmen, mit welchem Personal man eine weltanschaulich oder religiös markierte Einrichtung betreiben will? Solange Weltanschauungen und Religionen selbst als frei gelten (was Grenzen hat und hoffentlich bei beispielsweise Rassismus oder Satanismus nicht der Fall ist; oder wer möchte, dass Teufelsanbeter Kindergärten betreiben und Rassisten Altenheime?), solange also Weltanschauungen und Religionen frei sind, muss diese Freiheit auch die Möglichkeit der ihnen Anhängenden implizieren, unter sich bleiben zu können.
Ein Recht hingegen, von Menschen in Lohn und Brot gebracht und gehalten zu werden, deren grundsätzliche, lebensweisenrelevante Überzeugungen man nicht teilt, die aber Bedingung dafür sind, dass die Arbeitsstelle überhaupt existiert, ein solches Recht jedenfalls kann es nicht geben, wenn damit das grundlegende Recht auf freie Ausübung der jeweiligen Weltanschauung oder Religion eingeschränkt wird.
Natürlich wird es früher oder später zu dieser Einschränkung kommen. Dem säkularen Staat sind Christen, die allzu überzeugt von ihren Überzeugungen sind, ein Gräuel. Er wird alles gutheißen, was ihre Autonomie faktisch untergräbt und ihre Abgrenzung von einer pluralistischen Gesellschaft, in der Überzeugungen egal sind, Hauptsache du funktionierst, diskreditiert. Der Staat hat immer Recht und bestimmt darüber, Rechte hat und welche und wer nicht. Wenn sich das die Veganer gefallen lassen, sind sie selber schuld.
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