Es wird gemeldet: „Ehebrecher sollen wieder gesteinigt werden. Das Justizministerium in Kabul hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Menschenrechtler sind entsetzt.“ Weil Ehebruch ein Menschenrecht ist?
* * *
Es wird gemeldet: „Die britische Armee hat eine neue Richtlinie: Soldatinnen dürfen nun kürzere Schritte machen als ihre männlichen Kameraden.“ Es ging ja auch ausdrücklich immer bloß um Gleichstellung, nicht um Gleichschritt. (Wie das jetzt bei einer Parade wohl aussieht, wenn Männer und Frauen zwar zusammen, aber mit geschlechtsspezifischem Schritt marschieren …)
* * *
Es wird gemeldet: „90 Prozent der Ägypterinnen sind beschnitten. Erst langsam lernen die Frauen, dass die Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung ist.“ Das muss man erst lernen? Von wem eigentlich?
Montag, 25. November 2013
Freitag, 22. November 2013
Aufgeschnappt (bei einem Anglikaner)
Unter all den schwierigen Menschen bei dir zu Hause oder am Arbeitsplatz gibt es nur einen einzigen, den du wirklich ändern kannst. Bei dem musst du ansetzen.
Es gibt ein Verlangen in uns, das in dieser Welt nie gestillt werden kann. Auf dieser Erde bleibt immer ein Rest von Enttäuschung.
Wenn ich in mir eine Sehnsucht spüre, die durch keine Erfahrung der Welt gestillt werden kann, ist die wahrscheinlichste Erklärung dafür, dass ich für eine andere Welt geschaffen wurde.
Es gibt ein Verlangen in uns, das in dieser Welt nie gestillt werden kann. Auf dieser Erde bleibt immer ein Rest von Enttäuschung.
Wenn ich in mir eine Sehnsucht spüre, die durch keine Erfahrung der Welt gestillt werden kann, ist die wahrscheinlichste Erklärung dafür, dass ich für eine andere Welt geschaffen wurde.
Der eine Grundsatz der Hölle lautet: Ich gehöre mir selbst.
Wenn Liebe ein Segen und nicht eine Qual sein soll, muss sie sich an den einzigen Geliebten halten, der nie vergehen wird.
Lieben heißt verletzlich sein. Liebe irgendetwas, und es wird dir bestimmt zu Herzen gehen oder gar das Herz brechen.
Lieben heißt verletzlich sein. Außerhalb des Himmels gibt es nur einen einzigen Ort, wo man vor allen Gefahren und Unruhen der Liebe geschützt ist — die Hölle.
Die Gegenwart Gottes können wir zwar missachten, aber nirgends können wir ihr entgehen.
Das Schlimmste, was wir Gott angetan haben, ist, ihn in Ruhe zu lassen.
An Gottes Dasein glauben heißt: ich stehe nicht mehr vor einem Argument, das meine Zustimmung verlangt, sondern vor einer Person, die mein Vertrauen fordert.
Man muss von vornherein mit der Vorstellung brechen, Gott wolle uns einem Examen unterwerfen und wir könnten gute Noten erhalten.
Es kommt nicht darauf an, wie wir über Gott denken. Was Gott über uns denkt, ist unendlich viel wichtiger.
Ich glaube an das Christentum, so wie ich glaube, dass die Sonne aufgegangen ist, nicht nur weil ich es sehe, sondern weil ich dadurch alles andere sehen kann.
Das ist einer der Gründe, weshalb ich an das Christentum glaube: Es ist eine Religion, die man sich nicht hätte ausdenken können.
Würde uns das Christentum ein Weltbild vermitteln, das genau unseren Erwartungen entspricht, so würde ich das Christentum für eine menschliche Erfindung halten.
Der christliche Glaube spricht überhaupt nicht von einer menschlichen Suche nach Gott, sondern von dem, was Gott für den Menschen getan hat.
Es ist doch nicht die Frage, was wir mit Christus anfangen sollen, sondern es geht einzig darum, was er mit uns anfangen möchte.
Wenn Christentum nichts anderes bedeutete als noch ein bisschen guter Ratschläge mehr, dann wäre es von unerheblicher Bedeutung.
Das zentrale, von den Christen bezeugte Wunder ist die Inkarnation: Gott ist Mensch geworden.
Der Kernpunkt des christlichen Glaubens besteht darin, dass uns der Tod Christi irgendwie mit Gott versöhnt und die Möglichkeit zu einem Neubeginn gegeben hat.
Als Christus starb, starb er für jeden einzelnen von uns, als ob jeder der einzige Mensch auf dieser Welt wäre.
Ein Geschöpf, das die Erlösung verdiente, bedürfte keiner Erlösung.
Wer wahrhaft mit Gott verbunden ist, der wird es auch mit seinen Mitmenschen sein.
Es gibt keine gewöhnlichen Menschen. Es sind Unsterbliche, mit denen wir scherzen, arbeiten, verheiratet sind, die wir kurz abfertigen und ausbeuten.
Wir sollen uns nicht lange fragen, ob wir unseren Nächsten lieben, sondern wir sollen handeln, als ob wir ihn lieben.
Freundschaft ist das Werkzeug, mit dem Gott jedem die Schönheiten der anderen offenbart.
Freundschaft beginnt, wenn einer zu anderen sagt: Was denn, du auch? Ich dachte, ich sei der einzige …
Freundschaft ist überflüssig, wie Philosophie, wie Kunst … Sie hat keinen Wert fürs Überleben, sie gibt dem Überleben Wert.
Nicht, was man nicht teilt, gehört einem wirklich.
War die Welt denn wirklich so gut zu dir, dass du sie mit Bedauern verlässt? Es liegt mehr vor uns als hinter uns.
Unser Vater erfreut uns mit manch angenehmem Gasthaus, aber er will uns nicht ermutigen, es fälschlich für unser Zuhause zu halten.
Wenn wir einmal das Angesicht Gottes sehen, werden wir erkennen, dass wir es schon immer gekannt haben.
Bis zur Auferstehung kommt für uns noch immer das Kreuz vor der Krone, und morgen ist Montag.
C. S. Lewis (alle Zitate sind ohne Prüfung der Quellen dem Internet entnommen)
Freitag, 8. November 2013
Auslöschung von Homosexualität durch Asylrecht
Nein,
es ist keine gute Nachricht! Dass der Gerichtshof der Europäischen
Union entschieden hat, dass Menschen, die in ihren Herkunftsländern von
Strafbestimmungen gegen homosexuelle Handlungen bedroht sind, in der EU
eventuell Anspruch auf Asyl haben, ist im Gegenteil eine verheerende
Botschaft, denn der Asyl-Anspruch wird ausdrücklich daran gebunden, dass
die betreffenden Personen Homosexuelle sind.
Damit wird ausdrücklich die identitätsterroristische Doktrin bestätigt, wonach Homosexualität ausschließlich im Homosexuellsein von Homosexuellen besteht.
Zu den Details. Der Gerichtshof dekretiert, „dass feststeht, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ und „dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen eine abgegrenzte Gruppe bilden, die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
Es gibt aber nirgendwo auf der Welt Strafbestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen. (Schon aus dem einfach Grund, weil niemand mit Sicherheit sagen kann, was ein Homosexueller ist.) Von Strafe bedroht sind und bestraft werden ausschließlich homosexuelle Handlungen. Solche freilich, und das ignoriert, ja leugnet das Gericht in seiner identitätspolitischen Verblendung, können sehr wohl auch von Nichthomosexuellen vollzogen werden.
Homosexualität als solche hingegen, nämlich die bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Ausprägung bestehende Möglichkeit, eine Person desselben Geschlechtes zu begehren und mit ihr lustvolle Handlungen auszuführen, wird damit ausgelöscht. Durchgesetzt wird einmal mehr das Dogma, wonach homosexuelle Handlungen „eigentlich“ niemals von Nichthomosexuelle begangen werden und Nichthomosexuelle „eigentlich“ niemals Personen des eigenen Geschlechtes begehren. Nur Homosexuelle sind homosexuell, und wer nicht homosexuell ist, hat mit Homosexualität nichts zu schaffen. Ein solches Konzept dient offensichtlich zu nichts anderem, als Heterosexualität von jeder Beeinträchtigung frei zu halten, ihre Hegemonie aufrechtzuerhalten und die Rest-Homosexualität auf eine kleine, überschaubare und leicht zu kontrollierende Minderheit zu beschränken.
Dass es Strafrechtsordnungen gibt, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, wird übrigens vom EuGH keineswegs als illegitim betrachtet. Wie das Gericht feststellt, kann „das bloße Bestehen von Rechtsvorschriften, nach denen homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt sind, nicht als so schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen werden, dass sie als Verfolgungshandlung angesehen werden könnte“. Niemand bekommt also Asyl, bloß weil er (oder sie) wegen homosexueller Handlungen von den Behörden seines Herkunftslandes bedroht oder verfolgt wird. Dazu muss er (oder sie) schon ein Homosexueller (oder eine Homosexuelle) sein. Nur wenn Homosexualität nicht einfach ein Begehren oder ein lustvolles Tun ist, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, das zudem als Gruppenzugehörigkeit verstanden wird, kann Asyl gewährt werden. Einmal mehr werden damit Homosexuelle, wer immer das sein mag, als besondere Spezies aus der allgemeinen Menschheit ausgesondert und diese als rein heterosexuell imaginiert.
Dass nun viele Lesbenundschwule über die Gerichtsentscheidung jubeln, kann nicht verwundert. Die identitätsterroristische Indoktrination hat sie längst so vernebelt, dass sie echtes emanzipatorisches Interesse (Recht auf Homosexualität für alle und Bestehen von Rechten unabhängig von sexuelle Orientierung, Präferenz oder Laune) von bloßer Klientelpolitik für eine imaginäre Gruppe „Die Homosexuellen“ nicht mehr unterscheiden können
Selbstverständlich kann man argumentieren, dass die asylrechtliche Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union helfen kann, Menschenleben zu retten, und insofern gut ist. Dem stimme ich sogar zu. Aber das ist kein Grund, den Preis, der dafür zu bezahlen ist, und seine gesellschaftlichen Folgekosten zu übersehen. Es ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, ein widerlicher Triumph der Identitätspolitik, die Menschen von einander abgrenzt und gegen einander ausspielt. Diese Entscheidung muss revidiert werden! Nicht erst Homosexuellsein (und dafür verfolgt werden) ist als Asylgrund zu akzeptieren, sondern das bereits bloße Bestehen antihomosexueller Strafbestimmungen muss ausreichen! Asyl für alle, die es suchen! Für ein Europa ohne Grenzen, das seiner Verantwortung in einer Welt der Ausbeutung und Unterdrückung endlich gerecht wird!
Damit wird ausdrücklich die identitätsterroristische Doktrin bestätigt, wonach Homosexualität ausschließlich im Homosexuellsein von Homosexuellen besteht.
Zu den Details. Der Gerichtshof dekretiert, „dass feststeht, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ und „dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen eine abgegrenzte Gruppe bilden, die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
Es gibt aber nirgendwo auf der Welt Strafbestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen. (Schon aus dem einfach Grund, weil niemand mit Sicherheit sagen kann, was ein Homosexueller ist.) Von Strafe bedroht sind und bestraft werden ausschließlich homosexuelle Handlungen. Solche freilich, und das ignoriert, ja leugnet das Gericht in seiner identitätspolitischen Verblendung, können sehr wohl auch von Nichthomosexuellen vollzogen werden.
Homosexualität als solche hingegen, nämlich die bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Ausprägung bestehende Möglichkeit, eine Person desselben Geschlechtes zu begehren und mit ihr lustvolle Handlungen auszuführen, wird damit ausgelöscht. Durchgesetzt wird einmal mehr das Dogma, wonach homosexuelle Handlungen „eigentlich“ niemals von Nichthomosexuelle begangen werden und Nichthomosexuelle „eigentlich“ niemals Personen des eigenen Geschlechtes begehren. Nur Homosexuelle sind homosexuell, und wer nicht homosexuell ist, hat mit Homosexualität nichts zu schaffen. Ein solches Konzept dient offensichtlich zu nichts anderem, als Heterosexualität von jeder Beeinträchtigung frei zu halten, ihre Hegemonie aufrechtzuerhalten und die Rest-Homosexualität auf eine kleine, überschaubare und leicht zu kontrollierende Minderheit zu beschränken.
Dass es Strafrechtsordnungen gibt, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, wird übrigens vom EuGH keineswegs als illegitim betrachtet. Wie das Gericht feststellt, kann „das bloße Bestehen von Rechtsvorschriften, nach denen homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt sind, nicht als so schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen werden, dass sie als Verfolgungshandlung angesehen werden könnte“. Niemand bekommt also Asyl, bloß weil er (oder sie) wegen homosexueller Handlungen von den Behörden seines Herkunftslandes bedroht oder verfolgt wird. Dazu muss er (oder sie) schon ein Homosexueller (oder eine Homosexuelle) sein. Nur wenn Homosexualität nicht einfach ein Begehren oder ein lustvolles Tun ist, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, das zudem als Gruppenzugehörigkeit verstanden wird, kann Asyl gewährt werden. Einmal mehr werden damit Homosexuelle, wer immer das sein mag, als besondere Spezies aus der allgemeinen Menschheit ausgesondert und diese als rein heterosexuell imaginiert.
Dass nun viele Lesbenundschwule über die Gerichtsentscheidung jubeln, kann nicht verwundert. Die identitätsterroristische Indoktrination hat sie längst so vernebelt, dass sie echtes emanzipatorisches Interesse (Recht auf Homosexualität für alle und Bestehen von Rechten unabhängig von sexuelle Orientierung, Präferenz oder Laune) von bloßer Klientelpolitik für eine imaginäre Gruppe „Die Homosexuellen“ nicht mehr unterscheiden können
Selbstverständlich kann man argumentieren, dass die asylrechtliche Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union helfen kann, Menschenleben zu retten, und insofern gut ist. Dem stimme ich sogar zu. Aber das ist kein Grund, den Preis, der dafür zu bezahlen ist, und seine gesellschaftlichen Folgekosten zu übersehen. Es ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, ein widerlicher Triumph der Identitätspolitik, die Menschen von einander abgrenzt und gegen einander ausspielt. Diese Entscheidung muss revidiert werden! Nicht erst Homosexuellsein (und dafür verfolgt werden) ist als Asylgrund zu akzeptieren, sondern das bereits bloße Bestehen antihomosexueller Strafbestimmungen muss ausreichen! Asyl für alle, die es suchen! Für ein Europa ohne Grenzen, das seiner Verantwortung in einer Welt der Ausbeutung und Unterdrückung endlich gerecht wird!
Abonnieren
Posts (Atom)