Nein,
es ist keine gute Nachricht! Dass der Gerichtshof der Europäischen
Union entschieden hat, dass Menschen, die in ihren Herkunftsländern von
Strafbestimmungen gegen homosexuelle Handlungen bedroht sind, in der EU
eventuell Anspruch auf Asyl haben, ist im Gegenteil eine verheerende
Botschaft, denn der Asyl-Anspruch wird ausdrücklich daran gebunden, dass
die betreffenden Personen Homosexuelle sind.
Damit wird ausdrücklich die identitätsterroristische Doktrin bestätigt, wonach Homosexualität ausschließlich im Homosexuellsein von Homosexuellen besteht.
Zu den Details. Der Gerichtshof dekretiert, „dass feststeht, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ und „dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen eine abgegrenzte Gruppe bilden, die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
Es gibt aber nirgendwo auf der Welt Strafbestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen. (Schon aus dem einfach Grund, weil niemand mit Sicherheit sagen kann, was ein Homosexueller ist.) Von Strafe bedroht sind und bestraft werden ausschließlich homosexuelle Handlungen. Solche freilich, und das ignoriert, ja leugnet das Gericht in seiner identitätspolitischen Verblendung, können sehr wohl auch von Nichthomosexuellen vollzogen werden.
Homosexualität als solche hingegen, nämlich die bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Ausprägung bestehende Möglichkeit, eine Person desselben Geschlechtes zu begehren und mit ihr lustvolle Handlungen auszuführen, wird damit ausgelöscht. Durchgesetzt wird einmal mehr das Dogma, wonach homosexuelle Handlungen „eigentlich“ niemals von Nichthomosexuelle begangen werden und Nichthomosexuelle „eigentlich“ niemals Personen des eigenen Geschlechtes begehren. Nur Homosexuelle sind homosexuell, und wer nicht homosexuell ist, hat mit Homosexualität nichts zu schaffen. Ein solches Konzept dient offensichtlich zu nichts anderem, als Heterosexualität von jeder Beeinträchtigung frei zu halten, ihre Hegemonie aufrechtzuerhalten und die Rest-Homosexualität auf eine kleine, überschaubare und leicht zu kontrollierende Minderheit zu beschränken.
Dass es Strafrechtsordnungen gibt, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, wird übrigens vom EuGH keineswegs als illegitim betrachtet. Wie das Gericht feststellt, kann „das bloße Bestehen von Rechtsvorschriften, nach denen homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt sind, nicht als so schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen werden, dass sie als Verfolgungshandlung angesehen werden könnte“. Niemand bekommt also Asyl, bloß weil er (oder sie) wegen homosexueller Handlungen von den Behörden seines Herkunftslandes bedroht oder verfolgt wird. Dazu muss er (oder sie) schon ein Homosexueller (oder eine Homosexuelle) sein. Nur wenn Homosexualität nicht einfach ein Begehren oder ein lustvolles Tun ist, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, das zudem als Gruppenzugehörigkeit verstanden wird, kann Asyl gewährt werden. Einmal mehr werden damit Homosexuelle, wer immer das sein mag, als besondere Spezies aus der allgemeinen Menschheit ausgesondert und diese als rein heterosexuell imaginiert.
Dass nun viele Lesbenundschwule über die Gerichtsentscheidung jubeln, kann nicht verwundert. Die identitätsterroristische Indoktrination hat sie längst so vernebelt, dass sie echtes emanzipatorisches Interesse (Recht auf Homosexualität für alle und Bestehen von Rechten unabhängig von sexuelle Orientierung, Präferenz oder Laune) von bloßer Klientelpolitik für eine imaginäre Gruppe „Die Homosexuellen“ nicht mehr unterscheiden können
Selbstverständlich kann man argumentieren, dass die asylrechtliche Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union helfen kann, Menschenleben zu retten, und insofern gut ist. Dem stimme ich sogar zu. Aber das ist kein Grund, den Preis, der dafür zu bezahlen ist, und seine gesellschaftlichen Folgekosten zu übersehen. Es ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, ein widerlicher Triumph der Identitätspolitik, die Menschen von einander abgrenzt und gegen einander ausspielt. Diese Entscheidung muss revidiert werden! Nicht erst Homosexuellsein (und dafür verfolgt werden) ist als Asylgrund zu akzeptieren, sondern das bereits bloße Bestehen antihomosexueller Strafbestimmungen muss ausreichen! Asyl für alle, die es suchen! Für ein Europa ohne Grenzen, das seiner Verantwortung in einer Welt der Ausbeutung und Unterdrückung endlich gerecht wird!
Damit wird ausdrücklich die identitätsterroristische Doktrin bestätigt, wonach Homosexualität ausschließlich im Homosexuellsein von Homosexuellen besteht.
Zu den Details. Der Gerichtshof dekretiert, „dass feststeht, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten“ und „dass das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung erlaubt, dass diese Personen eine abgegrenzte Gruppe bilden, die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
Es gibt aber nirgendwo auf der Welt Strafbestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen. (Schon aus dem einfach Grund, weil niemand mit Sicherheit sagen kann, was ein Homosexueller ist.) Von Strafe bedroht sind und bestraft werden ausschließlich homosexuelle Handlungen. Solche freilich, und das ignoriert, ja leugnet das Gericht in seiner identitätspolitischen Verblendung, können sehr wohl auch von Nichthomosexuellen vollzogen werden.
Homosexualität als solche hingegen, nämlich die bei jedem Menschen in unterschiedlichem Maße und unterschiedlicher Ausprägung bestehende Möglichkeit, eine Person desselben Geschlechtes zu begehren und mit ihr lustvolle Handlungen auszuführen, wird damit ausgelöscht. Durchgesetzt wird einmal mehr das Dogma, wonach homosexuelle Handlungen „eigentlich“ niemals von Nichthomosexuelle begangen werden und Nichthomosexuelle „eigentlich“ niemals Personen des eigenen Geschlechtes begehren. Nur Homosexuelle sind homosexuell, und wer nicht homosexuell ist, hat mit Homosexualität nichts zu schaffen. Ein solches Konzept dient offensichtlich zu nichts anderem, als Heterosexualität von jeder Beeinträchtigung frei zu halten, ihre Hegemonie aufrechtzuerhalten und die Rest-Homosexualität auf eine kleine, überschaubare und leicht zu kontrollierende Minderheit zu beschränken.
Dass es Strafrechtsordnungen gibt, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, wird übrigens vom EuGH keineswegs als illegitim betrachtet. Wie das Gericht feststellt, kann „das bloße Bestehen von Rechtsvorschriften, nach denen homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt sind, nicht als so schwerwiegende Beeinträchtigung angesehen werden, dass sie als Verfolgungshandlung angesehen werden könnte“. Niemand bekommt also Asyl, bloß weil er (oder sie) wegen homosexueller Handlungen von den Behörden seines Herkunftslandes bedroht oder verfolgt wird. Dazu muss er (oder sie) schon ein Homosexueller (oder eine Homosexuelle) sein. Nur wenn Homosexualität nicht einfach ein Begehren oder ein lustvolles Tun ist, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, das zudem als Gruppenzugehörigkeit verstanden wird, kann Asyl gewährt werden. Einmal mehr werden damit Homosexuelle, wer immer das sein mag, als besondere Spezies aus der allgemeinen Menschheit ausgesondert und diese als rein heterosexuell imaginiert.
Dass nun viele Lesbenundschwule über die Gerichtsentscheidung jubeln, kann nicht verwundert. Die identitätsterroristische Indoktrination hat sie längst so vernebelt, dass sie echtes emanzipatorisches Interesse (Recht auf Homosexualität für alle und Bestehen von Rechten unabhängig von sexuelle Orientierung, Präferenz oder Laune) von bloßer Klientelpolitik für eine imaginäre Gruppe „Die Homosexuellen“ nicht mehr unterscheiden können
Selbstverständlich kann man argumentieren, dass die asylrechtliche Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union helfen kann, Menschenleben zu retten, und insofern gut ist. Dem stimme ich sogar zu. Aber das ist kein Grund, den Preis, der dafür zu bezahlen ist, und seine gesellschaftlichen Folgekosten zu übersehen. Es ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, ein widerlicher Triumph der Identitätspolitik, die Menschen von einander abgrenzt und gegen einander ausspielt. Diese Entscheidung muss revidiert werden! Nicht erst Homosexuellsein (und dafür verfolgt werden) ist als Asylgrund zu akzeptieren, sondern das bereits bloße Bestehen antihomosexueller Strafbestimmungen muss ausreichen! Asyl für alle, die es suchen! Für ein Europa ohne Grenzen, das seiner Verantwortung in einer Welt der Ausbeutung und Unterdrückung endlich gerecht wird!
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