In einem auch sonst nicht empfehlenswerten (weil einseitigen, lücken- und fehlerhaften) Buch über den Spanischen Bürgerkrieg habe ich dies gefunden: „Die bisherige Koalition bekam aufgrund des Zusammenschlüsse begünstigenden Wahlrechts eine größere Mehrheit in den Cortes [dem spanischen Parlament] als sich dieses in den Stimmenergebnissen abbildete.“ Da hat aber mal einer, der immerhin in Köln, Wolgograd und London studierte, das Prinzip der repräsentativen Demokratie sehr hübsch auf den Punkt gebracht: Was die Leute wählen, soll gefälligst eine Abbildung der Sitzverteilung im Parlament sein. Der Autor dieses Unsinns dankt im Vorwort seiner Frau dafür, dass sie mit viel Geduld sein Manuskript überarbeitet habe. Nicht nur an dieser Stelle scheint die Geduld oder die Dame selbst versagt zu haben.
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Auch das ist hübsch. Nicht gerade ein Beispiel für Gewaltentrennung, aber umso lehrreicher. Der Deutsche Bundestag forderte durch eine mit großer Mehrheit beschlossene Entschließung die Bundesregierung auf, ihm einen Gesetzentwurf (mit dem Beschneidung aus religiösen Gründen legalisiert werden soll) vorzulegen. Das oberste Organ der Legislative erbittet also vom obersten Exekutivorgan ein Gesetz. Die Abgeordneten hätten zwar selbst das Initiativrecht, scheinen aber davon keinen Gebrauch machen zu wollen. Die sich einem unvoreingenommenen Beobachter aufdrängende Frage, warum eigentlich die Regierung nicht gleich selbst die Gesetze beschließen kann, statt jedes Mal diesen lästigen symbolischen Umweg über das Parlament nehmen zu müssen, können einem die Verfechter der Repräsentativdemokratie sicherlich erklären. Anscheinend fügt die Absegnung durch die Abgeordneten den Paragraphen etwas hinzu, über das die Bürokraten und Lobbyisten, die ja die Gesetz tatsächlich machen, nicht verfügen. Was war das noch gleich? Ach ja: Legitimität. Na dann.
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Auch das ist hübsch. Nicht gerade ein Beispiel für Gewaltentrennung, aber umso lehrreicher. Der Deutsche Bundestag forderte durch eine mit großer Mehrheit beschlossene Entschließung die Bundesregierung auf, ihm einen Gesetzentwurf (mit dem Beschneidung aus religiösen Gründen legalisiert werden soll) vorzulegen. Das oberste Organ der Legislative erbittet also vom obersten Exekutivorgan ein Gesetz. Die Abgeordneten hätten zwar selbst das Initiativrecht, scheinen aber davon keinen Gebrauch machen zu wollen. Die sich einem unvoreingenommenen Beobachter aufdrängende Frage, warum eigentlich die Regierung nicht gleich selbst die Gesetze beschließen kann, statt jedes Mal diesen lästigen symbolischen Umweg über das Parlament nehmen zu müssen, können einem die Verfechter der Repräsentativdemokratie sicherlich erklären. Anscheinend fügt die Absegnung durch die Abgeordneten den Paragraphen etwas hinzu, über das die Bürokraten und Lobbyisten, die ja die Gesetz tatsächlich machen, nicht verfügen. Was war das noch gleich? Ach ja: Legitimität. Na dann.