Dienstag, 6. Juni 2017

Notiz zur Zeit (120)

Was bringt deutsche Journalisten eigentlich auf die bizarre Idee, das Recht von Bundestagsabgeordneten, Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen zu besuchen, stehe „in der Verfassung“? Und was auf die noch viel bizarrere Idee, deutsches Recht stehe beispielsweise über türkischem, auch in der Türkei? Tatsächlich kommt das Wort „Auslandseinsatz“ meines Wissens im Grundgesetz gar nicht vor. Das Modewort „Parlamentsarmee“ hingegen kannte ich bis vor kurzem nur aus der Geschichte des Englischen Bürgerkrieges. Und von „Besuchsrecht“, denke ich, war sonst immer nur in Trennungs- und Scheidungsfällen die Rede.

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