Dienstag, 6. Juni 2017

Notiz zur Zeit (121)

Integration ist ja sowas von schwierig. Besonders in Deutschland. Einwanderer sollen sich dort, heißt es immer wieder, aufs Grundgesetz verpflichtet fühlen. Nun wurde aber gerade zwecks grundlegender Reform der Finanzbeziehungen des Bundes und der Länder das Grundgesetz in mehreren Punkten (genau: 13) abgeändert. Damit stellt sich die Frage: Welchem Grundgesetz sind bisherige Einwanderer denn nun verpflichtet, dem zum Zeitpunkt ihrer Einwanderung geltenden oder dem von heute?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen