Montag, 6. Dezember 2021

Kleine Klarstellung zum „Recht auf Gesundheit“

Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Briefgeheimnis: Der Staat darf meine Post nicht lesen. Versammlungsfreiheit: Der Staat darf friedliche Zusammenkünfte nicht verbieten. Meinungsfreiheit: Der Staat darf keine Zensur ausüben. Usw. Usf. Selbst wenn es also so etwas wie ein Recht auf Gesundheit gäbe ― was fraglich ist; es gibt allerdings ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! ―, würde es bedeuten: Der Staat darf meine Gesundheit nicht beeinträchtigen oder auch nur gefährden. Gerade aus dem „Recht auf Gesundheit“ lässt sich also kein berechtigter Zwang zur unerwünschten Körperverletzung ableiten. Der Staat darf weder zu Krankheit noch zu Gesundheit zwingen. Die Nötigung, an einem gentechnischen Experiment teilzunehmen, dessen Nutzen gering, dessen Schäden beachtlich und dessen Profite gigantisch sind, ist unstatthaft. Eine „Impfpflicht“ widerspricht somit nicht erst einem angeblich fälschlich verabsolutierten Recht auf Selbstbestimmung, sondern durchaus schon gerade dem, womit sie völlig widersinnigerweise begründet wird: dem Recht auf Gesundheit.

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