Mittwoch, 15. August 2018

Genderquatsch mit Mutti

Die deutsche Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen, der, so ein Vertreter des Innenministeriums, „neben den bestehenden drei Varianten `weiblich’, `männlich’, `ohne Angabe’ die Möglichkeit schaffen (soll), für intersexuelle Personen das Geschlecht als `divers’ zu beurkunden“. Damit folgt die Regierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2017, nach der die Beschränkung auf drei Möglichkeiten ,männlich“, ,weiblich“ und ,ohne Angabe“ dem Grundgesetz widerspreche und eine vierte Möglichkeit geschaffen werden müsse — in der Öffentlichkeit ,drittes Geschlecht“ genannt.
Dieses „dritte Geschlecht“ gilt als erforderlich, um damit Personen einem Geschlecht zuzuordnen, die man als „intersexuell“ bezeichnet, an denen also männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale festgestellt werden können. Warum
Intersexualität“ kein drittes Geschlecht ist und warum es genügt darum hätte, außer männlich“ und weiblich“ einfach die Angabe männlich und weiblich“ zuzulassen, habe ich anderswo dargelegt. Heute interessiert mich, dass das dritte Geschlecht, das es nicht gibt, nun einen regierungsoffiziellen (und demnächst vermutlich gesetzlichen) Namen erhalten hat. Divers.
Was aber bedeutet „divers“? Wenn man wissen will, was ein Wort bedeutet, fragt man üblicherweise den Duden. Dessen Online-Ausgabe besagt in diesem Fall: „1. verschieden, 2. einige, mehrere“. (Als Synonyme werden erwähnt: ,allerlei, eine Menge, einige, ein paar, manch, mancherlei, mehrere, reichlich, verschieden, verschiedenerlei, viel, vielerlei; ein gerüttelt Maß ; allerhand, alles Mögliche, mehrerlei, ziemlich; (veraltend) allerart, etliche“.)
Es ist offensichtlich, dass sich die Wörter „einige“ und „mehrere“ immer mit Wörtern im Plural verbinden müssen, um sinnvoll verwendet zu werden. Auch bei ,verschieden“ wird das meist der Fall sein. Man kann zwar sagen: „Ich gehe nicht immer dieselben Strecke, sondern jeden Tag eine verschiedene.“ Aber auch das besagt ja eigentlich, dass es verschiedene Strecken gibt, die an geht. Die Strecken sind verschieden, die eine unterscheidet sich von der anderen, jede ist anders. Die einzelne Strecke für sich genommen ist nicht „verschieden“, sondern einfach „anders“ (nämlich „eine andere“), dieses Attribut aber kann nicht wie „kurz“ oder „lang“ verwendet werden.
Wie verwendet man das Wort „divers“ selbst? Auch dieses bezieht sich immer auf Wörter im Plural. Man kann sagen: „Der Bäcker hat diverse Brotsorten im Angebot. Man kann aber nicht sinnvoll sagen: „Der Bäcker hat eine diverse Brotsorte im Angebot.“ Auch nicht: „Die Bäckereiwarenfachverkäuferin verkauft frisches, altbackenes und diverses Brot.“
Man kann also männlich sein, man kann weiblich sein, anscheinend kann man auch sowohl männlich als auch weiblich sein und (zumindest subjektiv) weder männlich noch weiblich. Man kann aber nicht ein
verschiedenes“ Geschlecht haben, kein einiges“ oder mehreres“, man kann demnach kein diverses Geschlecht haben. Egal, was im Gesetzentwurf und später im Gesetz steht. Man muss nämlich der Wirklichkeit und ihrer Logik mehr gehorchen als den Menschen und ihrer Blödheit.
Erstaunlich ist für mich an dem ganzen Quatsch, dass niemand auf den doch naheliegenden Einfall kommt, die Geschlechtsangabe bei der Beurkundung überhaupt abschaffen zu wollen. Immerhin sind Männer und Frauen doch vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden. Wozu muss der Staat die Geschlechtszugehörigkeit dann überhaupt erfassen? Geht ihn doch gar nichts an. Und jeder, jede, jedes könnte sein oder ihr jeweiliges privates Geschlecht so leben, wie er, sie, es möchte, ohne andere Rechte und Pflichten zu haben als alle anderen, gleich welchen Geschlechtes sie sind.

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