Dienstag, 24. Dezember 2013

Alan Turing: „Gnade“ statt Recht

Das ging ja schnell. Schon ein einundsechzigeinhalb Jahre, nachdem Alan Turing wegen „gross indecency“ (schwerer Unzucht) mit einem Mann im Namen der großbritisch-nordirischen „Königin“ verurteilt worden war, unterzeichnete dieselbe Damen am Heilgen Abend 2013 einen Gnadenakt. In den Medien wird das als „Rehabilitierung“ Turings ausgerufen. Weit gefehlt! Begnadigung bedeutet Straferlass. Aber da sich Turing bereits 1954, zwei Jahre nach seiner Verurteilung, umbrachte, kann man ihm heute auch keine Strafe mehr erlassen. Rehabilitierung bestünde in einer Aufhebung des Urteils. Davon kann keine Rede sein. Das antihomosexuelle Strafrecht, das in England und Wales bis 1967, in Schottland bis 1980 in Kraft war, gilt nämlich heute noch als damals rechtens. Die ungefähr 50.000 Verurteilungen nach jenen Bestimmungen sind nach wie vor aufrecht. Also auch das Urteil über Turing. Dieser hatte sich übrigens schuldig bekannt und, um dem Gefängnis zu entgehen, eingewilligt, sich psychiatrischer Behandlung mit chemischer Keule zu unterziehen. Folge solcher „Therapie“ soll eine Depression gewesen sein, deren Folge wiederum vermutlich der Selbstmord war.
Die regierenden Heterosexuellen wollen mit der postumen, also rein symbolischen Amnestie für Turing (und sonst übrigens keinen der 50.000 Verurteilten) ihr Image ein bisschen aufpolieren.
Pinkwashing Britain sozusagen. Und die medialen Repräsentierer der Lesbenundschwulen tun den Herrschenden den Gefallen und plappern wahrheitswidrig von „Rehabilitierung“. Wieder einmal sind alle zufrieden, obwohl niemand sein Recht bekommen hat.

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