Den aufmerksame Beobachtern und Beobachterinnen ist selbstverständlich nicht entgangen, dass dem am 23. Februar 2025 gewählte 21. Deutsche Bundestag nur 204 weibliche Abgeordnete (von 630 insgesamt) angehören. Das macht einen Anteil von rund 32,4 Prozent aus. Dem vorigen Bundestag hatten zu Beginn 34,8 Prozent und am Ende gar 35,6 Prozent Frauen angehört. Das neue Verhältnis, so sagt man, sei (wie ja schon das alte) unangemessen, da doch die Bevölkerung, in deren Namen das Parlament zu sprechen beansprucht, zu mehr als der Hälfte aus Frauen bestehe.
Dem liegt freilich ein Denkfehler zu Grunde, Der Bundestag repräsentiert, wenn schon, nicht die Bevölkerung, sondern die Wählerinnen und Wähler. (Wer zum Beispiel nicht deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin ist, kann nicht gewählt werden; das sind immerhin mehr als 15 Prozent der Bevölkerung.) Die Wähler und Wählerinnen sind zudem in ihrer Auswahl nicht frei, sondern an die Kandidaten und Kandidatinnen gebunden, die von den bei der Wahl antretenden politischen Parteien „aufstellen“, also als zu Wählende vorschlagen, in den 299 Wahlkreisen und auf den 16 Landeslisten.
Darum muss man fragen: Gehören denn den wahlwerbenden Parteien und deren die Kandidaten und Kandidatinnen bestimmenden Gremien zu Hälfte Frauen an? Wenn nicht, wäre es geradezu unrepräsentativ, wenn zur Hälfte Frauen vorgeschlagen würden …
Frauen, heißt es, bekämen, wenn sie denn überhaupt vorgeschlagen würden, schlechtere Listenplätze und schwierigere Wahlkreise. Das mag sein. Aber wer beschließt das? Wenn Frauen nicht in ausreichender Zahl Parteimitglieder und Parteitagsdelegierte sind, aber trotzdem „gleichberechtigt repräsentiert“ werden wollen, dann erwarten sie also, dass Männer zu ihren Gunsten auf die ihnen zustehende Repräsentation verzichten.
Manche Parteien legen genau das fest. Bei der Erstellung von Listen muss demnach immer ein Kandidat auf eine Kandidatin oder eine Kandidatin auf einen Kandidaten folgen. Das sichert eine halbwegs hälftige Verteilung der Geschlechtszugehörigkeit der Kandiderenden. (Was mit den Diversen ist, den Nonbinären, Intersexuellen, in Transition Befindlichen usw., bleibt dabei unklar.) Die annähernd hälftige Verteilung scheint der Verfassungbestimmung „Männer und Frauen sind Gleichberechtigt“ zu entsprechend, deutet diese Feststellung freilich um in den Auftrag „Frauen sollen mit Männern gleichberechtigt sein“.
Wollte nun ein Wähler oder eine Wählerin, was ihm oder ihr ja eigentlich frei steht, nur Männer oder nur Frauen wählen, ist ihm oder ihr das verwehrt. Er oder sie kann zwar eine Kandidaten oder der Kandidatin seines Wahlkreises seine oder ihre Stimme verweigern und jemand anderen Geschlechts wählen, dann aber damit auch jemandem von einer anderen Partei. (Wählt er oder sie eine Partei, ist er an deren Liste mit dem in dieser festgelegten jeweiligen Geschlechterverhältnis sowieso gebunden.)
Die Lösung wäre einfach: Jede in einem Wahlkreis antretende Partei muss jeweils einen Kandidaten und eine Kandidatinnen benennen. Die Wähler und Wählerinnen haben dann die Wahl, ob sie von der Partei, die sie bevorzugen, den Mann oder die Frau wählen wollen. Ob das dann zu „Hälfte-Hälfte“ oder einem Übergewicht des einen oder anderen Geschlechts führte, würde man sehen, es wäre jedenfalls demokratisch entschieden.
Auch bei der Listenwahl ließe sich etwas demokratisieren ― und personalisieren (da doch „personalisierte Verhältniswahl“ das Ziel des Wahlrechts sein soll). Zumal die derzeitige Form der Personalisierung, die Wahlkreiskandidaturen, höchst problematisch sind. Gewählt ist nämlich im Wahlkreis, wer mehr Stimmen bekommen hat als die anderen Kandidaten und Kandidatinnen. Rein theoretisch könnten das aber auch nur zwei Prozent sein, wenn 98 andere nur jeweils ein Prozent haben. Realistischer sind selbstverständlich Ergebnisse von zum Beispiel jeweils 35, 30, 25, 10 Prozent, wodurch der Kandidat oder die Kandidatin mit dem 35 Prozent die Wahl „gewonnen“ hat ― obwohl fast zwei Drittel der Wähler und Wählerinnen nicht für ihn oder sie gestimmt haben. Und selbst wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann, sagen wir 51 Prozent, dann fallen trotzdem 49 Prozent unter den Tisch. Das ist repräsentativ? Das ist demokratisch?
Besser wäre es also, man beschränkte sich überhaupt auf Listen (meinetwegen Landeslisten), änderte aber etwas an der Weise, in der für diese gestimmt wird. Und zwar folgendermaßen: Der Wähler oder die Wählerin hat genau eine Stimme, die jeweils einem Kandidaten oder einer Kandidatin gegeben werden kann. Damit wird zugleich eine Partei gewählt (selbstverständlich die, für die der angekreuzte Kandidat oder die angekreuzte Kandidatin antritt). Die Parlamentssitze werden sodann nach Stimmenstärke der Parteien vergeben. Wer aber diese Plätze einnimmt entscheidet sich danach, wer auf welcher Parteiliste jeweils am häufigsten gewählt wurde. (Sind mehr Sitze zu vergeben, als Kandidaten oder Kandidatinnen angekreuzt wurden ― was gewiss geschehen wird, da mehrere Wähler und Wählerinnen demselben Kandidaten oder derselbe Kandidatin ihre Stimmen gegeben haben werden ―, folgte die Vergabe der von den Parteien festgelegten Reihenfolge.) ― Solche Wahlverfahren gibt es bereits. Etwa verschiedene Vorzugsstimmensysteme. Derlei funktioniert erwiesenermaßen. Hier wird nur eine Radikalisierung vorgeschlagen.
Mit dem hier vorgeschlagenen Stimmen für eine kandidierende Person ist die Wahl in einem Maße personalisiert, das nicht zu steigern ist. Wahlkreise in der bisherigen Form sind dann überflüssig. Gerade, dass es keine „sicheren“ Listenpätze und Wahlkreise mehr gibt, bedeutet mehr persönlichen Einsatz. Den Kandidaten und Kandidaten steht es im Rahmen ihrer Möglichkeiten (und der ihrer Parteien) frei, auf sich aufmerksam zu machen, sich zu profilieren die Gunst der Wähler und Wählerinnen zu erlangen. Hinterbänkler und Hinterbänklerinnen, die „nur“ über einen Listenplatz ins Parlament kommen, gibt es auch jetzt schon. Parteien, die wenig Chancen auf „Wahlkreisgewinne“ haben und darum auf Stimmen für ihre Liste angewiesen sind, werden völlig gleich behandelt wie Parteien mit prominenten und „beim Wahlvolk ziehenden“ Politikern und Politikerinnen. Auch das erhöht die Repräsentativität.
Man mag die Befürchtung haben, dass der Wahlzettel sehr lang würde, wenn alle Kandidaten und Kandidatinnen aller Parteien darauf aufgeführt werden müssen (selbst wenn vermutlich wegen des Föderalismus getrennte Landeslisten bestehen müssten). Das kann man umgehen, indem die Wähler und Wählerinnen nicht vorgegebene Namen ankreuzen, sondern den Namen des von ihnen bevorzugten Kandidaten oder der von ihnen bevorzugten Kandidatin hinschreiben; so viel wird man vom demokratischen Souverän ja noch verlangen können, dass er (in welcher Orthographie auch immer, aber erkennbar) einen Namen hinschreibt ― nach mitgebrachter Vorlage (Spickzettel zum Stimmzettel)?
Eine solche Veränderung des Wahlrechts öffnete, entsprechende Kandidaten und Kandidatinnen vorausgesetzt, endlich echter Repräsentativität die Tür. Denn die (wahlberechtigte) Bevölkerung besteht ja nicht nur aus Männern und Frauen, sondern auch aus Alten und Jungen, Behinderten und Nichtbehinderten, Heterosexuellen und Anderssexuellen, Menschen mit Herkunft und (angeblich) ohne, Anhängern und Nichtanhängern verschiedener Religionen und Weltanschauungen, Fans verschiedener Fußballklubs und an Fußball nicht Interessierten usw. usf. Es ist sehr eigenartig, dass man oft nur die derzeitige Unterrepräsentiertheit von Frauen bemängelt, alle anderen Repräsentativitätsmängel aber ignoriert. (Wobei ein vollständig „repräsentatives“, in jeder erdenklichen Hinsicht durchquotiertes Parlament vermutlich blanker Unsinn wäre. Da wäre Auslosen besser.)
Mit dem hier vorgeschlagenen Wahlrecht wäre es denkbar, dass die Wähler und Wählerinnen überwiegend im Rollstuhl sitzende alleinerziehende Lesben aus afrikanischen Familien wählen, die buddhistische Schalke-Fans mit einer Vorliebe für Renaissancemusik, spätbarocke Malerei und postmoderne finnische Lyrik sind. Unwahrscheinlich, aber denkbar. Es wäre möglich, dass der Frauenanteil steigt, vielleicht tut er das aber auch nicht. Jedenfalls wäre es dann die Entscheidung der Wähler und Wählerinnen und nicht der sie bevormundenden Parteien.