Donnerstag, 6. Juni 2013

Homoehegattensplittingurteil

Nicht nur, dass die „Homo-Ehe“ (in welcher Ausformung auch immer) ein gesellschaftspolitisch durch und durch reaktionäres Projekt ist, nein, sie ist unverkennbar auch Ausdruck bourgeoisen Profitstrebens. Ein solches geht selbstverständlich auf jemandes Kosten. So zum Beispiel beim „Ehegattensplitting“, einem ungerechten Detail des deutschen Einkommenssteuerrechts, das Eheleute — und, nach einem jüngst ergangen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch eingetragene Lebenspartner — begünstigt. Warum aber sollen eigentlich Unverheiratete prinzipiell mehr Steuern zahlen als Verheiratete und Verpartnerte? Da bereichern sich die Falschen!
Fälschlicherweise halten viele Schwule (und Lesben?) oder zumindest deren medial vermerkbare Vertreter das genannte höchstgerichtliche Urteil zur Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft für einen begrüßenswerten Fortschritt. Das ist nicht der Fall. Es gibt eigentlich nur dann Grund zum Jubeln, wenn man am Homoegehegattensplittung verdient. Oder nicht durchschaut, dass man selbst dabei draufzahlt …
Was die meisten Schwulen (und Lesben) nämlich in Wahrheit tun. Hier ein paar Zahlen. In Deutschland gibt es bei einer Einwohnerzahl von 80,2 Mio. etwa 36 Mio. Verheiratete, aber nur 68.000 Verpartnerte. Zieht man ein Fünftel der Bevölkerung für die Unter-20-Jährigen ab, machen die Eheleute etwa 56 Prozent der erwachsenen Bevölkerung aus, Verpartnerte hingegen nur etwa ein (gerundetes) Tausendstel. Nun kann man den Anteil der (wie auch immer zu definierenden) Schwulen und Lesben veranschlagen, wie hoch man möchte: Sagt man: ein Prozent, dann machen die Verpartnerten ein Zehntel aus; sagt man drei Prozent, fünf Prozent oder noch mehr, sind es entsprechend noch sehr viel weniger.
Die Verpartnerten bilden also nicht nur in der Gesamtgesellschaft eine nahezu verschwindende Minderheit, sondern auch unter den Schwulen und Lesben (wobei Frauen noch seltener eingetragen-verpartnert sind als Männer) sind sie eine sehr überschaubare, nämlich deutlich minoritäre Gruppe.
Was nun die Steuerausfälle betrifft, die durch das Homoehegattensplittung auf den Staat zukommen, so sind diese angesichts von bloß 34.000 Eingetragenen Lebenspartnerschaften völlig unbedeutend. Da kann man sich seitens der Finanbehörden also schon mal großzügig zeigen. Ums Geld ging’s ja auch nie. Vielmehr war der unmutige Widerstand der „Konservativen“ gegen die Ausdehnung des Splittings von Verheirateten auch auf Verpartnerte rein symbolisch, er bediente einfach ein paar Ressentiments. Das war als typische Muttipolitik nicht ungeschickt gemacht. Denn indem man sich vom Verfasungsgericht zwingen lässt, das umzusetzen, was ohnehin die meisten für recht und billig halten, kann man die Erwartungen sowohl der dumpfkonservativen Unaufgeschlossenen wie auch der scheinliberal Bereitwilligen befriedigen. Und über das grundsätzliche Unrecht, verheiratete (und eben auch registrierte) Paare gegenüber unregistrierten Paaren und Alleinstehenden zu bevorzugen, muss dann weiterhin nicht geredet werden.
Das sollte es aber. Besonders, wenn es um Schwule und Lesben geht. Denn ist es schon ungerecht, dass die Unverheirateten statistisch gesehen die Verheirateten finanzieren — weil diese einen geringeren Einkommensanteil abführen müssen als jene —, so geht es, betrachtet man nur die, für die das Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen wurde, also die homosexuellen Männer und Frauen, offensichtlich noch zigmal ungerechter zu. Man rechne nach: Mindestens 90 Prozent der erwachsenen Schwulen und Lesben profitieren nicht vom Homoehegattensplitting!
Wer nun über solche „Gleichstellung“ jubelt, hat nichts kapiert. Oder kann nicht rechnen. Oder beides. Unter dem Deckmantel der „Gleichberechtigung“ wird Unrecht zu Recht erklärt und werden Privilegien „ausgedehnt“. Aber dazu ist der Staat ja da: Dafür zu sorgen, dass die Reichen reich bleiben und noch reicher werden und dass die Übrigen das Ganze bezahlen.

2 Kommentare:

  1. Hallo Stefan

    Du wie auch Steven Milverton kommen um auf das Fazit Deines letzten kommen um auf das Fazit deines letzten Absatz zu kommen, zu dem gleichen Ergebnis.

    So gesehen haben sich gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft ins eigene Fleisch geschnitten was zur Folge haben könnte, das sich diejenigen in der Politik erst mal einen ins Fäustchen lachen. Was aber wäre dann der Sinn bzw der Zweck eines solchen Ureils des BVerfG?

    Ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung/Gleichwertigkeit - weg von dem Begriff der glechgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft und hin zu der Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren wie der traditionellen Ehe?


    Was mich betrifft, ich bin Single und muß ehrlich gestehn das ich dies auch nicht gewußt bzw bis zu eurer beider Ausführung nicht kapiert habe, was ich pers als nicht schlimm finde.

    LG alivenkickn aka wepunkt kapunkt (FB)

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    1. Dass "Steven Milverton" und ich zum selben Ergebnis kämen, sehe ich nicht. So weit ich das mitbekommen habe, ist für jenen das Homoehegattensplitting ein Menschenrecht und unmittelbar aus Art. 1 des Grundgesetzes abzuleiten. Für mich ist es bloß eine Nebensache des kapitalistischen Staates, die mit einer Verbesserung des gesellschaftlichen Umgangs mit Homosexualitäten nichts zu tun hat.

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